Dass der alkoholisierte Autofahrer im Pkw auf der Rückbank auch noch seine beiden Kinder mitgeführt habe, habe ihn schockiert, sagte gestern einer der ermittelnden Vorarlberger Polizisten vor Gericht.
Der Vorarlberger Pkw-Lenker hat nach Ansicht des Richters im März 2017 unter Alkoholeinfluss auf der Rückfahrt auf einer Autobahn in Deutschland einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht. Dabei wurde ein anderer Autofahrer verletzt. Der Fahrzeuglenker aus dem Bezirk Feldkirch hat sich nach den richterlichen Feststellungen nicht um den Verletzten gekümmert und mit seinem beschädigten Auto Fahrerflucht begangen. Zudem hat der angeklagte Autofahrer laut Urteil bei dem Unfall seine beiden Kinder gefährdet.
Fahrlässige Körperverletzung
Der 55-jährige Angeklagte wurde am Dienstag beim Strafprozess am Bezirksgericht Feldkirch wegen fahrlässiger Körperverletzung, Imstichlassen eines Verletzten und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Dafür wurde der Unternehmer zu einer Geldstrafe von 2000 Euro (200 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt. Der verletzte Autofahrer wurde mit seinen Schadenersatzforderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
Volle Berufung angemeldet
Das Urteil von Bezirksrichter Wolfgang Muther ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Linus Mähr meldete volle Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe an, der Bezirksanwalt Strafberufung. Nun wird in zweiter Instanz am Landesgericht Feldkirch über die Berufungen entschieden werden.
Verteidiger Mähr forderte einen Freispruch, weil der Angeklagte gar nicht am Steuer gesessen sei. Gegenteilige Beweisergebnisse seien auf unzulässige Weise zustandegekommen und dürften deshalb nicht verwertet werden, meint der Feldkircher Rechtsanwalt. Denn sein Mandant sei bei der Befragung durch Vorarlberger Polizisten nicht über seine Rechte als Beschuldigter in einem gerichtlichen Strafverfahren belehrt worden.
Restalkohl
Vor der Vorarlberger Polizei hatte der 55-Jährige noch zugegeben, alkoholisiert am Unfall beteiligt gewesen zu sein. Vor Gericht sagte er, er sei nicht gefahren. Die Polizisten führten bei ihm am Morgen nach dem Unfall einen Alkoholtest durch, der 0,5 Promille Restalkohol ergab.
Mähr verwies auf Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes (OGH) zur Nichtigkeit und Ungültigkeit von Aussagen nach unterlassener Rechtsbelehrung. Dazu merkte Bezirksrichter Muther an, für ihn sei der Feldkircher Berufungsrichter Karl Mayer der OGH.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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