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Vorarlberg: Sutterlüty möchte in Bludesch neu bauen

Der Ländle-Markt will sich in Bludenz vergrößern.
Der Ländle-Markt will sich in Bludenz vergrößern. ©Vorarlberg von oben/Sutterlüty
Für den Neubau des fast 30 Jahre alten Standortes braucht es einen eigenen EKZ-Landesraumplan, da die neue Filiale zukünftig von der Größe her als Einkaufszentrum gilt - geplant ist ein Standort mit Gusto Restaurant und Tiefgarage.

Bludesch-Gais/Egg (Wirtschaftspresseagentur.com) - Die Vorarlberger Handelskette Sutterlüty beabsichtigt den vollständigen Abriss des bestehenden Filialstandortes in Bludesch-Gais und die Errichtung einer neuen Filiale. Da das Bauvorhaben den Schwellenwert für die raumplanungsrechtliche Bewertung als Einkaufszentrum überschreitet, benötigt es dafür die Erlassung eines eigenen Landesraumplanes. Dementsprechend hat die Gemeinde Bludesch ein Ansuchen an das Amt der Vorarlberger Landesregierung gerichtet.

Der derzeitige Sutterlüty-Markt in Bludesch-Gais hat eine Verkaufsfläche von 598 Quadratmeter. Der Neubau kommt unterdessen auf eine Verkaufsfläche von 820 Quadratmeter für sonstige Waren. Dazu sind ein Gusto Restaurant sowie die Errichtung einer Tiefgarage geplant. 

Bei rein autoaffinen Waren liegt die Grenze bei 1.500 Quadratmeter

Rechtlich betrachtet liegt ein Einkaufszentrum gemäß Raumplanungsgesetz ab einer Verkaufsfläche von mehr als 600 Quadratmeter vor, wenn autoaffine Waren und sonstige Waren (gemischtes Warensortiment) oder wenn nur sonstige Waren angeboten werden. Falls nur autoaffine Waren - einschließlich eines Randsortiments - angeboten werden, liegt ein Einkaufszentrum erst bei einer Verkaufsfläche von mehr als 1.500 Quadratmeter vor.

Standort fast 30 Jahre alt

Der Sutterlüty-Standort in Bludesch-Gais besteht seit 1991 und entspreche mittlerweile nicht mehr den aktuellen baulichen Bedürfnissen eines Handelsstandortes, wie es heißt. Geplant wird der Neubau vom Dornbirner Architekturbüro Baumschlager Hutter Partners. Die zuständigen Abteilungen des Landes haben in ihren Stellungnahmen in dem Verfahren keine maßgeblichen Bedenken zu dem Neubau geäußert. Lediglich im Bereich Schall-Immissionen müsse das Vorprojekt überarbeitet werden, um die östlich und südlich gelegenen Wohngebiete entsprechend zu schützen.

(wpa)

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