Die Förderung der Bildungssprache Deutsch wird an allen Vorarlberger Kindergärten angeboten und durchgeführt. Auch die im Kindergartengesetz festgelegte Verpflichtung der Eltern, ihre Kinder in der Sprachentwicklung und damit im Erlernen der deutschen Sprache zu unterstützen, wird konsequent eingefordert. “Eltern welche diese Grundsätze konsequent missachten, können mit Geldstrafen von bis zu 220 Euro sanktioniert werden”, sagt Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink in der Beantwortung einer Landtagsanfrage.
“Eltern, die sich verweigern, an der Sprachförderung ihrer Kinder mitzuwirken, werden in individuellen Gesprächen aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen.” Wenn das nicht fruchtet, würden Sanktionen in Form von Verwaltungsstrafen verhängt werde. Die Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft stellt im Regelfall die Ultima Ratio für den Kindergartenerhalter dar, so Landesrätin Schöbi-Fink. In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt 52 Strafverfahren durchgeführt. (VLK)
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