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Vorarlberg stellt Spitalsfinanzierung auf neue Beine

Entwurf für Vorarlberger Spitalbeitragsgesetz bis Ende November in Begutachtung
Entwurf für Vorarlberger Spitalbeitragsgesetz bis Ende November in Begutachtung ©APA (Themenbild)
Bregenz. Mit einer Reform des Spitalbeitragsgesetzes will die Vorarlberger Landesregierung die Spitalsfinanzierung auf komplett neue Beine stellen. Der Entwurf, der bis 30. November zur Begutachtung ausliegt, sieht eine Umstellung der Spitalbeiträge von einer personenbezogenen Einzelabrechnung auf Pauschalbeträge je Gemeinde vor. Zudem sollen die Selbstbehalte der Standortstädte fallen.

Bisher musste eine Gemeinde für jeden einzelnen Einwohner, der in einem der fünf Vorarlberger Krankenhäuser behandelt wurde, eine eigene Abrechnung machen, aus der sich der Spitalbeitrag errechnete. Wurde ein Patient während der Behandlung von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt, wurde diese ungleich komplizierter. Denn für jeden der vier landeseigenen Standorte in Bregenz, Hohenems, Feldkirch und Bludenz sowie dem Krankenhaus der Stadt Dornbirn galt ein anderer Beitragssatz.

Wallner: Deutliche Vereinfachung der Berechnung

Mit dieser komplizierten Abrechnung soll laut Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) nun nach rund 40 Jahren Schluss sein. “Die Reform des Spitalbeitragsgesetzes bringt eine deutliche Vereinfachung der Berechnung und ist damit ein wichtiger erster Schritt der Verwaltungsreform”, bekräftigte er gegenüber der APA. Konkret habe man sich mit dem Gemeindeverband auf Pauschalbeträge geeinigt. Diese errechnen sich laut Entwurf künftig zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und zur Hälfte aus dem Durchschnitt der Spitalbeiträge einer Gemeinde in den vergangenen zehn Jahren. Mit der Zeit würden sich die Spitalbeiträge demnach gänzlich einer Abrechnung nach Einwohnern annähern, erklärte Wallner, der auch das Finanzressort der Landesregierung verantwortet.

Beitragszuschuss als Ausgleich für “Verlierergemeinden”

Da es aufgrund der bisherigen unterschiedlichen Beitragssätze mit der Umstellung auf das neue System vorerst “Gewinner- und Verlierergemeinden” geben werde, sieht die Gesetzesnovelle einen Beitragszuschuss quasi “als Entlastung und Ausgleich” vor. Dieser wird in einer Verordnung zum Spitalbeitragsgesetz geregelt. Das garantiere, dass die Höhe des Zuschusses jährlich indexiert werden kann, so Wallner. Im ersten Jahr wurde er auf 14 Mio. Euro fixiert.

 Selbstbehalte für Standortstädte fallen

Im Rahmen der Reform fallen auch die Selbstbehalte für die Standortstädte (“In Summe an die zwei Mio. Euro”) – seit vielen Jahren ein Kritikpunkt der Bürgermeister. Diese verzichten im Gegenzug auf ihre Mitspracherechte. Um dies zu regeln, werden neue Verträge mit den Städten geschlossen, auch der Aufsichtsrat der KHBG muss an die neue Struktur angepasst werden.

Im Dezember werde die Gesetzesreform zugewiesen und könnte dann in der ersten Landtagssitzung 2016 dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden, skizzierte Wallner den weiteren Ablauf. Vorbehaltlich einer Zustimmung im Landesparlament sei “damit die Voraussetzung geschaffen, um über Strukturmaßnahmen bzw. Schwerpunktbildungen im Spitalsbereich weiterzureden”, stellte er in Aussicht. (APA)

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