“Die 60.000 Menschen, die in Österreich besachwaltert werden, dürfen nicht mehr länger hingehalten werden”, reagiert Erich De Gaspari mit Unverständnis über die heutige Ankündigung der Nichtumsetzung aus budgetären Gründen.
“Wir haben lange dafür gekämpft, dass Menschen mit Beeinträchtigungen nicht mehr pauschal und zum Teil über ihre Köpfe hinweg besachwaltert werden”, argumentiert Erich De Gaspari für das neue Gesetz. Über mehrere Jahre hinweg wurde ein zeitgemäßeres und humaneres Gesetz erarbeitet, dass abgestufte Vertretungsformen, mehr Autonomie und Selbstbestimmung kennt. Im Interesse der tausenden betroffenen Menschen müssen gemachte Zusagen unbedingt eingehalten werden, schließt der PVÖ-Landespräsident.
Mehr Selbstständigkeit
Auch SPÖ-Nationalratsabgeordneter Reinhold Einwallner kritisiert: „Dieses Gesetz bedeutet für 60.000 Menschen einen Schritt hin zu mehr Selbstständigkeit und Würde. Es mit dem Hinweis auf die damit entstehenden Kosten auf Eis zu legen, ist einer Demokratie, die sich selbst ernstnimmt, nicht würdig. Die Bundesregierung würde damit die Entmündigung von Erwachsenen fortsetzen. Das ist durch nichts zu rechtfertigen.“
Verantwortungslos und verwerflich
Zudem sei die Finanzierung bereits seit längerer Zeit gewährleistet, fügt der Sozialdemokrat hinzu. Er vermutet hinter dem Plan ein billiges Geldbeschaffungsmanöver auf Kosten der Schwächsten: „Es ist absurd: Bei den Großkonzernen verzichtet Bundeskanzler Sebastian Kurz durch die Streichung der Körperschaftssteuer bei nicht entnommenen Gewinnen auf eine große Summe an Steuereinnahmen; und gleichzeitig heißt es, zur Besserstellung derjenigen, die von einem Sachwalter bevormundet werden, sei kein Geld mehr da. Ein solches Handeln ist verantwortungslos und verwerflich.“
Landeshauptmann soll zur Vernunft mahnen
Reinhold Einwallner erwartet sich, dass Landeshauptmann Markus Wallner seinen Parteifreund Sebastian Kurz zur Vernunft mahnt. „Hierzulande sind wir stolz auf Selbstermächtigungsmodelle wie jenes der Lebenshilfe, bei der gerade in dieser Woche 1.002 Menschen mit Behinderung in der ‚Selbstvertreterwahl‘ ihre eigenen Interessensvertreter wählen. Das ist ein schönes Beispiel für eine Errungenschaft made in Vorarlberg. Die Aussetzung des Erwachsenenschutzgesetzes steht im krassen Gegensatz zu solchen Bemühungen“, so der Sozialdemokrat.
(red)
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