Wer Mindestsicherung bezieht, muss seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen. Auch, ob man allein oder gemeinsam mit dem Freund wohnt, ob der verdient oder mittellos ist, muss erklärt werden. Das hat eine 42-jährige Kindesmutter nicht getan und kam nun wegen schweren Betruges mit einer Schadenssumme von 7.000 Euro vor Gericht. Über eineinhalb Jahre bezog sie Gelder, obwohl ihr Freund mit einem Einkommen von 3.500 Franken netto fast ständig bei ihr wohnte.
Verärgerte Vermieter
Die Vermieter sind verärgert. Das Rentnerehepaar hatte ausdrücklich nur an eine alleinstehende Frau vermietet. Dann wurde die Frau schwanger und der Freund war quasi ständig da. „Dabei hatten wir Verständnis und ließen ihn einen Monat nach der Geburt seines Babys bei ihr wohnen“, so die Vermieter im Zeugenstand. Doch als sie ihn dann aufforderten, wieder auszuziehen, sei dies einfach ignoriert worden. Nun wurde die Frau wegen der verschwiegenen Wohn- und Einkommenssituation wegen schweren Betruges zu 960 Euro Strafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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