Bregenz. Am 15. März - dem ursprünglichen Wahltermin, der infolge der Corona-Pandemie abgesagt wurde - gab es in Vorarlberg 48 bekannte Infektionsfälle, am Freitagvormittag waren es 32. "Der große Unterschied ist, dass wir seit März extrem dazugelernt haben", sagte Wallner gegenüber der APA. Im Frühjahr habe man es mit einer exponentiellen Zuwachsrate zu tun gehabt, jetzt hingegen gebe es keine unkontrollierte Verbreitung. Vielmehr schaffe man es, beim Auftreten von Fällen die Infektionskette frühzeitig zu unterbrechen. "Solange das so funktioniert, ist es beherrschbar", stellte der Landeshauptmann fest.
Wallner ist optimistisch
Er sei optimistisch, dass die Wahlen am 13. September unter Anwendung des Schutzkonzepts stattfinden werden, betonte Wallner. Einen Vorbehalt gebe es aber immer: Sollte sich das Virus doch unkontrolliert in der Bevölkerung ausbreiten und zu drastisch steigenden Fallzahlen führen, dann würde man erneut nicht wählen können. "Da sind wir im Moment aber keinesfalls", unterstrich Wallner.
Das Schutzkonzept enthält Empfehlungen sowohl für die Wähler wie auch für die Wahlbehörden. So werden die Wähler dringend dazu angehalten, während des gesamten Aufenthalts im Wahllokal einen Mund-Nasen-Schutz oder ein Gesichtsvisier zu tragen. Wer ohne Schutz kommt, erhält einen ausgehändigt. Damit der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist, wird immer nur eine bestimmte Anzahl von wählenden Personen in das Wahllokal eingelassen. Die Mitglieder der Wahlbehörde werden entweder ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder durch eine Plexiglas-Scheibe von den Wählern getrennt sein. Wahlinformation und Lichtbildausweis sollen nicht übergeben, sondern gut sichtbar vorgezeigt werden.
Selbstverständlich bereitstehen wird Hand-Desinfektionsmittel. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Tisch- und Stehpultflächen in den Wahlzellen in kurzen zeitlichen Abständen zu desinfizieren, die Schreibgeräte nach jeder Stimmabgabe. Zudem werden die Wahllokale pro Stunde fünf Minuten durchgelüftet.
Wählen mit Wahlkarte am sichersten
Das Wählen mit Wahlkarte ist unter gegebenen Umständen heuer wohl die "sicherste" Möglichkeit, seine Stimme abzugeben. Eine Wahlkarte kann schriftlich oder mündlich (durch persönliches Erscheinen) bei der zuständigen Stelle (Gemeideamt) beantragt werden. Viele Städte und Gemeinden bieten Ihnen zudem die Möglichkeit, die Beantragung von Wahlkarten online mit Handy-Signatur oder mittels e-card mit Bürgerkartenfunktion zu erledigen.
(Red.)
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