Der Angeklagte bestreitet den Raubvorwurf vehement. Das mutmaßliche Opfer schildert eine ganz andere Version. Er traue sich kaum mehr auf die Straße, so der 30-Jährige. Der Schöffensenat wird entscheiden, welche Version er glaubt.
Zwei Jahre sind auf Bewährung – eines wurde unbedingt ausgesprochen
„Wir glauben dem Opfer und nicht Ihnen, ganz einfach“, kürzt Richter Andreas Böhler die Diskussionen mit dem Beschuldigten ab. Für den Schöffensenat ist trotz einiger Widersprüche klar, dass der 25-Jährige den Landsmann berauben wollte. Bei der Rangelei bohrte der Angreifer seinem Kontrahenten mit den Fingern ins Auge und verletzte ihn durch Kratzen leicht am Hals. Dem Opfer wurden deshalb hundert Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Der Verurteilte sieht nicht ein, warum niemand seiner Version Glauben schenkt. Ob das Urteil – drei Jahre Haft, eines davon unbedingt – rechtskräftig wird, ist noch offen.
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