Christiane Eckert/VOL.AT
Und zwar sollen die zwei Syrer, die schon seit Jahren legal in der Schweiz leben, im Rahmen einer großen internationalen Schlepperorganisation gearbeitet haben. Zwei Vorfälle, beide Male wurde die Grenze „Mäder“ genutzt, verliefen laut Anklage entgeltlich. Einmal ging es angeblich um 600 Euro, einmal um 1200 Euro.
Mehrere Beweise
Laut Staatsanwaltschaft gibt es mehrere Beweise. Zum Einen nahm sich der Erstangeklagte an besagten Tagen dienstfrei. Zum anderen ist der Mann, der als Taxifahrer arbeitet, bislang geständig. Es gibt Nachweise, dass Geld über die Western Union geflossen ist, zudem hat der Geschleppte geplaudert und Mobiltelefone wurden ausgewertet.
Schöffen sprachen Angeklagte schuldig
Nach knapp halbstündiger Beratung sprach der Schöffensenat die beiden Angeklagten schuldig. Schließlich waren beide geständig und räumten ein, Fehler gemacht zu haben. Die Hauptfrage in dem Prozess kreiste um die Qualifikation ihres Verhaltens. Also, ob die Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangen wurde und ob die beiden gewerbsmäßig vorgingen. Letzteres bedeutet, dass sie sich daraus eine fortlaufende Einnahme verschaffen wollten.
Abschreckende Wirkung
Die zwei bislang Unbescholtenen nehmen sich für die Strafe von zweieinhalb Jahren unbedingter Haft Bedenkzeit. Die Gewerbsmäßigkeit wurde vom Senat verneint, das Vorliegen einer kriminellen Vereinigung hingegen bejaht. „Solche Taten zerstören das soziale Gefüge und den sozialen Frieden, weil auf diese Weise jene Personen ins Land gebracht werden, die sich einen Schlepper leisten können“, hieß es in der Urteilsbegründung von Martin Mitteregger. Aufgeflogen waren die Fahrten Mitte September 2018, als die zweite Fahrt beim Grenzübergang Mäder gestoppt wurde.
(Red.)
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