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Schlag mit Eisenstange in Vorarlberg: Dreieinhalb Jahre Haft

Die Richter glaubten dem Opfer
Die Richter glaubten dem Opfer ©Bilderbox bzw VOL.AT
Feldkirch - Vorbestrafter Angeklagter wegen absichtlich schwerer Körper­ verletzung verurteilt. Opfer erlitt Ellenbruch und Rippenbrüche.

Zwei Täter haben den 37-Jährigen am 14. August 2017 gegen 1.30 Uhr in Lustenau vor dessen Wohnblock vor allem mit einer Eisenstange geschlagen. Dabei erlitt der türkischstämmige Familienvater Rippenbrüche und einen Ellenbruch. Der schwer verletzte Ex-Betreiber eines Dornbirner Glücksspiellokals sagt, einer der Täter sei der Angeklagte gewesen. Er kenne ihn seit 25 Jahren. Den zweiten Täter kenne er nicht.

Der mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Hagen ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für das Verbrechen beträgt ein bis zehn Jahre Haft.

Die Richter glaubten dem Opfer, das den Angeklagten belastete. Sie hielten den Angeklagten für unglaubwürdig, der den Tatvorwurf als falsch zurückwies. Er sei zusammen mit seinem siebenjährigen Sohn zur Tatzeit in der Türkei gewesen, gab der 34-jährige Türke vor Gericht zu Protokoll. Verteidiger German Bertsch beantragte deshalb einen Freispruch.

Zwillingsbrüder

Zu den Zeugen zählte auch der eineiige Zwillingsbruder des Angeklagten. Der Angeklagte hoffte, sein Bruder würde bezeugen, dass er sich zur fraglichen Zeit in der Türke aufgehalten habe. Aber der Zeuge machte in der Gerichtsverhandlung von seinem Recht Gebrauch, als Bruder des Angeklagten nicht auszusagen.

Die optisch schwer unterscheidbaren Zwillinge wurden in der Vergangenheit des Öfteren verwechselt. Die beiden Brüder befinden sich derzeit in der Jus­tizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Nach einer Prozesspause kam der Angeklagte in der ersten Verhandlung am 2. August aus dem Gefängnis anders gekleidet zurück in den Gerichtssaal. Verteidiger Bertsch fragte den Mann, ob er der Zwillingsbruder des Angeklagten sei. Ja, sagte der Angeklagte. Bevor er zugab, sich einen Scherz erlaubt zu haben, merkte Richterin Hagen an, der Zwillingsbruder sei amüsanter als der Angeklagte.

Konkurrenten

Als mögliches Tatmotiv deutete das Gewalt­opfer Konkurrenzkämpfe im Glücksspielmilieu an. Er sei verfeindet mit dem Onkel des Angeklagten, der in Vorarlberg mehrere Glücksspiellokale betreibt.

Der Angeklagte beschwerte sich in der Gerichtsverhandlung darüber, dass Simon nicht anwesend sei. Er meinte damit den Feldkircher Staatsanwalt Simon Mathis, der der zuständige Sachbearbeiter im Ermittlungsverfahren gewesen ist.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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