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Vorarlberg: „Sagst ja, bleibst da. Sagst nein, geht’s heim“

Wer vor Gericht die Wahrheit sagt, der kann mit Milde rechnen.
Wer vor Gericht die Wahrheit sagt, der kann mit Milde rechnen. ©Eckert
Hat jemand etwas verbrochen, landet er meist vor Gericht. Dort gibt es allerdings auch eine Möglichkeit, den Schaden zu begrenzen. Nämlich durch ein reumütiges, vollumfängliches Geständnis, was im schlimmsten Fall sogar eine Gefängnisstrafe deutlich mindern kann.

Ist die Sache jedoch unklar, sind die Beweise mangelhaft und lückenhaft, beginnt ein Poker um die Strafsanktion. Kann mir eine große Menge Heroin nicht nachgewiesen werden, könnte es besser sein, den Vorwurf zu leugnen. Lässt sich der Anklagepunkt dann doch noch beweisen, hab ich selbstverschuldet den wichtigsten Milderungsgrund verspielt.

Große Bandbreite

Am meisten an Strafreduktion bringt natürlich ein Geständnis, das von Anfang an abgelegt wird. Dem Täter tut es leid, er legt Dinge offen, welche die Fahnder nie im Leben selbständig herausgefunden hätten, bereut und nennt Details zu den Taten. Lügt jemand hingegen bis zum Schluss, bestreitet jede Tatbeteiligung und „kippt“ erst im letzten Moment und das nur bei Fakten, die ohnedies beweistechnisch ganz klar nachweisbar sind, kommt dem Geständnis weit weniger Gewicht zu. Positiv gewertet wird es aber dennoch. Somit bleibt die Frage „Zugeben“ oder „Leugnen“ ein Poker mit hohem Einsatz. Doch das wissen Betroffene und Verteidiger in aller Regel ganz genau.

(Red.)

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