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Vorarlberg: Rechnungshof kritisiert Josefsheim in Hörbranz

Die Gemeinde Hörbranz ist der alleinige Betreiber des Pflegeheims.
Die Gemeinde Hörbranz ist der alleinige Betreiber des Pflegeheims. ©Paulitsch
Der Landes-Rechnungshof Vorarlberg (RH) hat in seiner Prüfung der Sozialzentrum Josefsheim Betriebs-GmbH in Hörbranz einige Mängel aufgedeckt. Handlungsbedarf sah der RH insbesondere im Bereich des finanziellen Kontrollsystems, in der Pflegepersonalplanung sowie in der Kontrolle durch die Gemeinde. Die 2018 erzielte Ergebnisverbesserung sei nachhaltig sicherzustellen, hieß es.

Bregenz. Etwa die Hälfte der Vorarlberger Pflegeheime werden von den jeweiligen Kommunen als Träger geführt. Die Prüfung der Sozialinstitution in Hörbranz erfolgte exemplarisch für diese Kategorie von Pflegeheimen. Das Sozialzentrum Josefsheim verfügt über 46 Pflegebetten und rund 40 Vollzeitbeschäftigte. Die Pflegestufe der Heimbewohner liegt im Durchschnitt bei über 5,3. Seit Mai 2018 wird auch eine betreute Wohngemeinschaft mit zwölf Zimmern geführt.

Fehlbetrag von 386.000 Euro

In den Jahren 2014 bis 2017 häufte die Gesellschaft bei jährlichen Erträgen von rund 2,7 Mio. Euro einen kumulierten Fehlbetrag von 386.000 Euro an. Im vergangenen Jahr gelang jedoch eine Ertragssteigerung auf über drei Millionen Euro, womit ein Überschuss in Höhe von 124.000 Euro erzielt wurde. "Um die positive Ergebnisentwicklung nachhaltig absichern zu können, braucht es auch eine angemessene Kostenrechnung, die derzeit fehlt", stellte RH-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr fest.

Betriebliche Kreditkarte für private Einkäufe

In Sachen Kontrollsystem bemängelte sie, dass die gelebten Regelungen nicht den Anforderungen des Unternehmens entsprachen. So wurden beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip und eine Funktionstrennung nicht durchgehend eingehalten. "Genehmigung, Abrechnung und Auszahlung erfolgten durch den Geschäftsführer selbst", so Eggler-Bargehr. Dieser habe darüber hinaus die betriebliche Kreditkarte auch für private Einkäufe verwendet. Auch die Abrechnung von Dienstreisen - der Geschäftsführer nahm auf Kosten der GmbH eine private Begleitperson mit - wurde kritisiert. Erst im Zuge der Kontrolle habe der Mann die anteiligen Kosten rückerstattet.

In Richtung der Gemeindeverantwortlichen bemängelte die RH-Direktorin, dass keine Vertreter der Kommune in die Generalversammlung der Gesellschaft entsandt wurden. Der Geschäftsführer habe fallweise dem Bürgermeister, aber nicht der Gemeindevertretung berichtet. Zudem regte Eggler-Bargehr an, die Zuschüsse der Gemeinde in die Gesellschaft - 1,6 Mio. Euro von 2013 bis 2018 - in eine mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen. Die Gemeinde hat angekündigt, die Empfehlungen des Rechnungshofs rasch umzusetzen.

(APA)

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