Vorarlberg: Raser und Co. zahlten 17,5 Millionen Euro
Von Jörg Stadler/NEUE
Ein Umstand, der die Kassen ordentlich klingeln lässt. 17,5 Millionen Euro mussten Verkehrssünder im vergangenen Jahr an die Bezirksbehörden überweisen, weil sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Kraftfahr- oder Führerscheingesetz (KFG, FSG) verstoßen haben. Die Einnahmen aus Verkehrsstrafen sind damit innerhalb von fünf Jahren um fünfeinhalb Millionen Euro gestiegen, wie aus den Rechenschaftsberichten des Landes hervorgeht.
Lasergeräte zeigen Wirkung
Beamte, die mit der Materie vertraut sind, führen das doch sehr deutliche Plus darauf zurück, dass die veralteten Radarboxen in den vergangenen Jahren sukzessive auf Lasertechnik umgerüstet wurden. Die Geräte „blitzen“ schärfer bzw. mit geringerer Messtoleranz und können in beiden Fahrtrichtungen mehrere Fahrzeuge gleichzeitig erfassen. Hinzu kommt, dass auch die Kommunen immer mehr Messgeräte aufstellen, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Budget aufzubessern. Die Strafabteilungen der vier Bezirkshauptmannschaften müssen folglich immer mehr Fälle abwickeln. Klarer Spitzenreiter, zumindest was die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung angeht, ist der Bezirk Feldkirch. Insgesamt 46.211 Anonymverfügungen (Bregenz: 25.452) und 10.621 ordentliche Strafverfahren (Bludenz: 7223) bearbeitete die zuständige Behörde im vergangenen Jahr. „Diese Anzahl wäre nicht zu bewältigen, wenn nicht ein Großteil der Verfahren automationsunterstützt abgehandelt würde“, so Herbert Vith von der BH Feldkirch auf NEUE-am-Sonntag-Anfrage. Als „aufwendig“ bezeichnet der Leiter der Polizei-Abteilung die Abwicklung von ordentlichen Strafverfahren. Laut Rechenschaftsbericht hatte die Feldkircher Strafabteilung etwa 2000 Verfahren (StVO und KFG) mehr zu bearbeiten als im Jahr davor.
Wohin die Strafgelder fließen
Der Großteil der Millionen geht an den jeweiligen Straßenerhalter, also an Bund, Land, Gemeinden oder – wenn es die Autobahn oder Schnellstraße betrifft – an die Asfinag. 20 Prozent kommen dem Innenministerium bzw. der Bundespolizei zugute – außer bei Verwaltungsübertretungen auf Straßen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, in diesen Fällen bleibt die volle Summe der Kommune. Strafgelder für Verstöße auf verländerten Bundesstraßen gehen an den Bund.
(Red.)
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