Seff Dünser/NEUE
Je zu 50 Prozent hätten die klagende Zuschauerin und die beklagte Stadt Dornbirn als Betreiberin des Eisplatzes den Unfall verschuldet, urteilte Richterin Claudia Feiertag im Zivilprozess am Bezirksgericht Dornbirn. Demnach hat die Stadt der Verletzten als Schmerzengeld 495 Euro samt Zinsen seit September 2015 zu bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Stadt legte Berufung ein. Nun wird in zweiter Instanz das Landesgericht Feldkirch entscheiden.
Nach Ansicht der Zivilrichterin trifft die Stadt deshalb ein Mitverschulden am Unfall, weil sie über den 1,20 Meter hohen Banden an den Längsseiten des Eisplatzes weder Fangnetze noch Plexiglasscheiben montiert hatte.
Die Richterin hielt sich dabei an die Rechtsmeinung des Landesgerichts. Mit ihrem ersten Urteil hatte die Bezirksrichterin die Klage noch abgewiesen. Das Landesgericht hob aber das erste Dornbirner Urteil auf und machte strenge Vorgaben für den Schutz von Zuschauern. Im zweiten Dornbirner Urteil wurde nun im zweiten Rechtsgang der Klage teilweise Folge gegeben.
Klage abgewiesen
Bereits rechtskräftig wurde mit dem ersten Dornbirner Urteil die Abweisung der Klage gegen einen Dornbirner Eishockeyverein und den Vorarlberger Eishockeyverband. Klagsvertreter Reinhard Pitschmann kritisierte die mittlerweile vierjährige Dauer des noch immer nicht beendeten Rechtsstreits. Aber immerhin habe sich das Motto seiner Feldkircher Anwaltskanzlei wieder einmal bewährt, merkte der frühere Präsident des Eishockeyklubs Vorarlberger Eishockey Union Feldkirch noch an: „Der Klügere gibt nicht immer nach.“
(Red.)
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