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Vorarlberg prüft Bau einer Verbrennungsanlage für Klärschlamm

Anlage würde 40 Mio. Euro kosten.
Anlage würde 40 Mio. Euro kosten. ©Canva, VMH, VLK
Eine Studie des Landes Vorarlberg und des Gemeindeverbands empfiehlt den Bau einer thermischen Verwertungsanlage für Klärschlamm in dem Bundesland.

Aktuell - und längstens bis 2027 - wird der überwiegende Teil des Vorarlberger Klärschlamms zur Verbrennung nach Deutschland und in die Schweiz transportiert. Eine Verbrennungsanlage in Vorarlberg könnte in Meiningen gebaut werden, die Kosten dafür (ohne Grunderwerb) werden mit 40 Mio. Euro beziffert.

Grundsatzentscheidung fällt 2023

"Die Empfehlung aus fachlicher Sicht geht - hinsichtlich Entsorgungssicherheit, Autarkie, Daseinsvorsorge sowie in Blickrichtung der Energiewende - zum Bau einer eigenen thermischen Verwertungsanlage in Vorarlberg. Das gilt auch bei wirtschaftlicher Betrachtung", fassten Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und der zuständige Landesrat Daniel Zadra (Grüne) am Dienstag in einem Pressegespräch die Ergebnisse der Studie zusammen. Die Expertise wurde auf Ansuchen der Vorarlberger Abwasserreinigungsanlagen (ARA) erstellt. Man habe die Studie bereits intensiv mit Vertretern der ARA und der Abwasserverbände diskutiert, hieß es. Im ersten Quartal 2023 soll die Grundsatzentscheidung über das weitere Vorgehen fallen. Dazu ist die Zustimmung aller Abwasserreinigungsanlagen notwendig.

Grundstück in Meiningen geeignet

Laut Rainer Siegele (ÖVP), Obmann des Vorarlberger Umweltverbands, hat die ARA Meiningen - die größte ARA des Landes - ein Grundstück in Aussicht gestellt, auf dem sich eine Verbrennungsanlage umsetzen ließe. Abschließend geklärt ist das aber noch nicht. Im günstigsten Fall könnte das Projekt bis 2027/28 umgesetzt werden, sagte Siegele.

40.000 Tonnen Klärschlamm pro Jahr

Bei den Vorarlberger Abwasserreinigungsanlagen fallen pro Jahr rund 40.000 Tonnen Klärschlamm an, der Trockensubstanzanteil liegt bei ca. 10.000 Tonnen. Lange Zeit war eine Kompostierung des Klärschlamms mit anschließender Ausbringung in der Landwirtschaft gängige und erlaubte Praxis. Verschärfte Bodenschutzbestimmungen sehen nun aber deutlich geringere zulässige Ausbringungsmengen als früher vor und verlangen Vorsorgegründe hinsichtlich organischer Schadstoffe.

(APA)

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