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Vorarlberg: Neue Facette im Harder Grundstücksdeal

©Paulitsch
Mit der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Harder Lokalpolitiker Albert Büchele und den ÖVP-Landtagsabgeordneten Matthias Kucera (die VN berichteten) hätte eigentlich Ruhe einkehren sollen. Doch das Gegenteil ist der Fall.
So lief der Harder Grundstücksdeal
Rechtsstreit dauert an
Staatsanwaltschaft prüft Anzeige gegen Kucera

Von Michael Gasser/VN

Der Akt der Staatsanwaltschaft bringt immer neue Facetten des umstrittenen Grundstücksdeals, bei dem Büchele (52) mit Hilfe seines Parteifreundes Kucera (46) als Vertragserrichter einem 96-Jährigen ein Grundstück zu einem Bruchteil des tatsächlichen Werts abgekauft hatte, ans Licht. Neue, den VN nun vorliegende Unterlagen, lassen den Schluss zu, dass der betagte und an Demenz erkrankte Verkäufer den Vertragsinhalt gar nicht kannte.

Erhebliche Zweifel

Lokalpolitiker Büchele, Ersatzmitglied der Harder Gemeindevertretung, hatte im Juni 2015 einen Termin bei einem Dornbirner Notar zur Vertragsbeglaubigung vereinbart. Ein Entwurf des eilends erstellten Schriftstücks sollte dem 96-jährigen an seine Privatadresse zugestellt werden. In der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gab Büchele aber an, der Verkäufer habe den Entwurf nie erhalten. Deshalb habe der Notariatssubstitut den Inhalt vor der Beglaubigung Punkt für Punkt vorgetragen. Man habe immer wieder genickt, und „ja“ gesagt, wird Büchele im Akt zitiert. An dieser Schilderung gibt es allerdings erhebliche Zweifel. Der zuständige Mitarbeiter des Notariats will sich daran jedenfalls nicht erinnern. Im Gegenteil: Er schließt einen entsprechenden Vorgang kategorisch aus. Das wäre bei einer Beglaubigung auch völlig unüblich, heißt es dazu.

Die Aussage des Notariatssubstituts, heute selbst Notar, wiegt schwer. Sie lässt den Schluss zu, dass dem damals 96-Jährigen beim Unterzeichnen des Vertrags der genaue Inhalt fremd war.

Verstehen hätte er ihn aber auch nicht können, selbst wenn er den Vertrag gelesen hätte. Das geht aus einer aktuellen Ergänzung des bestehenden Gutachtens im Auftrag des Landesgerichts Feldkirch hervor. Es kommt zum Schluss, dass 2015 eine Geschäftsfähigkeit auszuschließen sei. Texte und Schriftstücke habe er bereits damals nicht mehr verstehen können.

Rückschlag für Büchele und Kucera

Das neue Gutachten und die Aussagen des Notars dürften bei Büchele und Kucera für wenig Freude sorgen. Büchele beharrt ja auf der Rechtmäßigkeit des Geschäfts, hat einen Gerichtsbeschluss zur Rückabwicklung des Verkaufs beeinsprucht. Ein entsprechendes Berufungsverfahren, das jüngst vertagt wurde, läuft. Als wichtigster Entlastungszeuge wurde der damalige Notariatssubstitut ins Spiel gebracht. Mit seiner Aussage dürften die Hoffnungen auf das Grundstück zum Schnäppchenpreis allerdings gegen null gesunken sein.

Auch die Ausgangsposition für Anwalt Kucera, dem ein Disziplinarverfahren der Rechtsanwaltskammer droht, dürfte sich verschlechtert haben. Der Landtagsabgeordnete war als Vertragserrichter Vertrauensperson beider Parteien, hätte den Vertrag mit dem 96-Jährigen durchgehen müssen, oder eben dafür sorgen, dass das passiert. Beides war nicht der Fall. Nicht hin-, oder bewusst weggeschaut? Die Liste der Vorwürfe ist lang. Ob Ehre und Ansehen des Berufsstandes verletzt wurden, hat nun die Kammer zu klären.

Diesen Artikel lesen Sie auch in der heutigen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten

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