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Vorarlberg: Neonazi-Elternpaar verurteilt

Wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz verurteilt: Die Zweitangeklagte.
Wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz verurteilt: Die Zweitangeklagte. ©VOL.AT/Eckert
Für die Geschworenen war die Sache ziemlich klar: Das Ehepaar verstieß gegen das Verbotsgesetz.
Kinder zu Hitler-Gruß vor Hakenkreuzfahne animiert

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Es waren zu viele einzelne Punkte, welche die Gesinnung der beiden Angeklagten verdeutlichten. Beispielsweise die Tätowierung von Lorbeerkranz und halbem Reichsadler. Getragen von rund acht „Gleichgesinnten“. Das Motiv, so der Angeklagte, habe man gewählt, weil der Tätowierer keine andere Vorlage gehabt hätte, sofort nach der Verhandlung würde es umgestaltet, verspricht er. Die Texte der „Landser“, einer deutschen, nicht mehr existenten Rechts-Rock-Band habe man gar nicht gekannt, man habe ja nie hingehört, behauptet der 29-Jährige.

Unglaubwürdig

Insgesamt befanden die Geschworenen die Erklärungen der beiden Angeklagten nicht für besonders glaubwürdig. Auch, dass es sich bei dem einen Foto um eine Fotokollage gehandelt habe, glauben die Laienrichter nicht.

Sie verurteilen den Familienvater, der seine Kinder mit in die Sache hineinzog, zu einer Zusatzstrafe von 20 Monaten unbedingt. Erst im Oktober vergangenen Jahres war der Mann zu vier Monaten verurteilt worden. Die bislang unbescholtene Mutter erhält eine Geldstrafe von 1200 Euro und zehn Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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