Von Christiane Eckert/VOL.AT
„Mein Mandant möchte sein Kind aufwachsen sehen, er will endlich aus dieser Sucht heraus und auch diese Gedanken hinter sich lassen“, plädierte die Verteidigung im Schlussplädoyer für ein mildes Urteil.
Der Angeklagte selbst gab einst zu Protokoll, dass ihn dieses Gedankengut rund um die NS-Zeit während seiner Entzüge ablenkte, auf andere Gedanken brachte und dass er wohl auch der ein oder anderen Fehlinformation aus dem Internet aufgesessen sei. Nun macht er offenbar neuerlich eine Therapie, besucht zusätzlich ein Antiaggressionstraining.
Schuldig
Die Geschworenen befanden den Mann zum Teil wegen seiner Naziäußerungen schuldig, zum Teil waren die Laien allerdings davon überzeugt, dass der Angeklagte so unter Drogen und Alkohol stand, dass er für seine Aussagen nicht direkt zur Verantwortung gezogen werden kann.
Insgesamt wurden sowohl wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung als auch wegen seiner rauschbedingten Entgleisungen zwei Jahre als Strafe verhängt. Zusätzlich wurde die Weisung ausgesprochen, den Mann in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher einzuweisen. Dem Opfer, das er durch seine Schläge ziemlich schwer verletzte, muss er 2000 Euro Schmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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