Von Seff Dünser/NEUE
Vom Ausgang des anhängigen Zivilprozesses hängt auch ab, ob die Marktgemeinde Bezau ihr Millionen-Bauprojekt zur Umgestaltung des Ortskerns in der gewünschten Form umsetzen kann. Die Gemeinde will neben der Kirche das Gemeindeamt abreißen und dort die Volksschule und den Kindergarten neu errichten. Das Gemeindeamt soll dann in die Bildungseinrichtung übersiedeln.
Dienstbarkeitsrecht
Geplant ist, dass neben dem Neubau der Volksschule und des Kindergartens auf einem Gemeindegrundstück unterirdisch eine Turnhalle gebaut wird. Dagegen wehrt sich aber ein Nachbar. Der Unternehmer beruft sich dabei auf eine Dienstbarkeit, die nach seinen Angaben dem inzwischen ihm gehörenden Haus neben der Kirche zu Beginn des 20. Jahrhunderts von der Gemeinde zugestanden wurde. Demnach besteht ohne seine Zustimmung für eine Zone von 40 Metern um den Haupteingang der Kirche in Richtung Gemeindeamt ein Bauverbot. Der Anrainer pocht auf sein Dienstbarkeitsrecht und will der Gemeinde die Errichtung der unterirdischen Turnhalle untersagen, die für die Oberlichter 60 Zentimeter aus dem Boden herausragen würde.
Die Gemeindeverantwortlichen sind der Meinung, das Dienstbarkeitsrecht sei von der Gemeindevertretung vor 110 Jahren gar nie rechtswirksam beschlossen worden. Und sollte das Recht jemals bestanden haben, sei es erloschen, weil der Nachbar vor dem Bau des derzeit auf dem Gemeindegrundstück bestehenden Spielplatzes vor Jahrzehnten von seinem Veto-Recht keinen Gebrauch gemacht habe.
Die Gemeinde will vor der Ortskern-Umgestaltung zur rechtlichen Klärung den Ausgang des von ihr angestrengten Zivilprozesses abwarten. Die klagende Marktgemeinde beantragt dabei die gerichtliche Feststellung, dass der beklagte Nachbar über keine Dienstbarkeit über ein Bauverbot neben der Kirche verfügt. Der Zivilrichter hat nach der gestrigen letzten Verhandlung das Verfahren für geschlossen erklärt und wird nun schriftlich urteilen.
Kirche verzichtete
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Bezauer Pfarrkirche erweitert. 1908 kaufte die Gemeinde das jetzt strittige Grundstück unterhalb des Hauptportals der Kirche. Der Kirche wurde damals die Dienstbarkeit eingeräumt, das Gemeindegrundstück dürfe nicht bebaut werden, damit die freie Sicht auf den Kircheneingang baulich nicht verstellt werden kann. Die Kirche habe auf ihr Recht verzichtet und dem unterirdischen Turnsaal zugestimmt, sagte der Bezauer Bürgermeister Gerhard Steurer gestern bei seiner gerichtlichen Befragung.
(Red.)
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