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Vorarlberg: Nach tragischem Hitzetod von Kleinkind Mutter und Lebensgefährte verurteilt

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Viele Interessierte, Verwandte und Bekannte waren gekommen. Die zwei Angeklagten, die 18-jährige Kindesmutter und deren heute 21-jähriger Freund sind immer noch sichtlich mitgenommen von dem tragischen Tod des 20 Monate alten Kleinkindes im August vergangenen Jahres.
Vater trauert um Kind
Mutter am Dienstag vor Gericht

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Das Paar war von einem Überraschungsbesuch bei der Oma in der Steiermark nach Hause gefahren und hatte das Auto vor der Wohnung zunächst im Schatten geparkt. Die junge Mutter ging mit ihrer Handtasche und dem Freund in die Wohnung. Man wollte den Kleinen noch rund eine Viertel- bis halbe Stunde tief einschlafen lassen, damit er beim in die Wohnung bringen, nicht geweckt wird. Dann passierte das Unglück, die beiden jungen Leute schliefen ein, als sie sich aufs Bett setzten. Als sie aufwachten, war der Kleine verstorben.

Richter Richard Gschwenter sprach die Mutter und ihren Freund schuldig.
Richter Richard Gschwenter sprach die Mutter und ihren Freund schuldig. ©VOL.AT/Christiane Eckert

Vorwürfe und Schuldgefühle

„Ich fühle mich moralisch schuldig“, sagt der junge Mann, der nicht der leibliche Vater ist, aber das Kind immer wie sein eigenes behandelte. Das junge Paar wie auch der leibliche Vater werden immer noch psychologisch betreut, alle drei werden den Schicksalsschlag nie vergessen können. Staatsanwalt Philipp Höfle betont, dass es um die juristische Aufarbeitung der Tragödie gehe. Und da müsse man auch sehen, dass die beiden völlig übermüdet waren und das Kind viele Stunden im Auto beließen. „Dass passierte, was passierte, war keine Überraschung“, kommt auch der Vorsitzende Richard Gschwenter um einen Schuldspruch nicht umhin.

Gefahr unterschätzt

Die beiden hatten das Fenster zwar rund zwanzig Zentimeter im Auto offen gelassen, doch die Sonne wanderte, der schattenspendende Baum lieferte keine Schatten mehr, so war das Kind über 30 Grad ausgesetzt und das mehrere Stunden lang. Die junge Mutter wird zu vier Monaten bedingter Haft plus 1000 Euro Geldstrafe, ihr Freund zu fünf Monaten bedingt plus 3600 Euro verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. „Die, die nach einer höheren Strafe schreien, sollen sich überlegen, ob nicht sie einfach Glück gehabt haben, wenn sie einen Moment nicht auf ihr Kind aufgepasst haben“, appelliert Gschwenter, die beiden jungen Menschen nicht zusätzlich zu bestrafen. Die Stimmung bei manchen Angehörigen war zeitweise nämlich ziemlich aufgeheizt.

(Red.)

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