Von Christiane Eckert
Pünktlich um 9.30 Uhr nehmen die drei Berufsrichter, der Staatsanwalt, Schriftführerin, Verteidigerin und die acht Geschworenen plus Ersatzgeschworener Platz. Wer jedoch nicht kommt, ist der Angeklagte. Dem 32-jährigen Arbeitslosen wird vorgeworfen, gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Und zwar in 12 verschiedenen Punkten. Einer ist zum Beispiel, dass er seinem Husky ein Hundehalsband mit dem Symbol der „Schwarzen Sonne“ anlegte und damit spazieren ging. Dasselbe Symbol bei einem Ohrschmuck des Mannes. Die „Schwarze Sonne“ ist ein verbotenes Symbol und besteht aus drei übereinander gelegten Hakenkreuzen. Weiters geht es um verbotene Musik, Bilder und so weiter.
Prozess vertagt
Dass der Angeklagte eines Schwurgerichts nicht erscheint, ist eine absolute Seltenheit, den meisten ist der Ernst bei dieser größtmöglichen Gerichtsbesetzung klar. Verteidigerin Andrea Concin erklärt, wie es weiter geht: „Es ist damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft Feldkirch einen Antrag auf Festnahme und Erlassung eines europäischen Haftbefehls einbringen wird. Inwiefern mein Mandant von Deutschland nach Österreich wegen des ihm zur Last gelegten Delikts ausgeliefert wird, wird rechtlich noch zu prüfen sein; es gibt Argumente die dagegen sprechen, die Entscheidung obliegt allerdings den zuständigen Behörden.“
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.