Von Christiane Eckert
Anlass des Streites in der Handelsakademie war zunächst eine verbale Auseinandersetzung. Angeblich provozierte ein Mädchen, ein Bursch stand ihr zur Seite, der 16-jährige Klassenkamerad zog ein Klappmesser mit zehn Zentimeter langer Klinge aus der Hosentasche und sagte „Verschwinde!“. Nachdem die Polizei eingeschalten wurde, leugnete der Jugendliche zunächst, dass ein Messer im Spiel gewesen sei. Vor Gericht zeigte er sich dann doch geständig.
30 Stunden Arbeit
Der Junge steht zu seinem Fehlverhalten, entschuldigt sich beim Opfer. Weil er einsichtig und unbescholten ist, bekommt er im Rahmen einer Diversion die Chance, ohne Vorstrafe zu bleiben. Dafür muss er allerdings in seiner Freizeit 30 Stunden gemeinnützige Leistungen erbringen. Sechs Monate hat der Schüler dafür Zeit. „Das ist die absolute Ausnahme, das war kein Blödsinn, sondern eine schwere Nötigung ist ein Verbrechen“, macht ihm Richterin Sabrina Tagwercher klar. Doch der Junge macht den Eindruck, dass er die Tat bereut, die Stunden will er abarbeiten. Danach wird das Verfahren endgültig eingestellt.
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