Die Vorarlberger Landesregierung hat zwei Gesetzesentwürfe zur Änderung des Gemeindedienstrechts zur Begutachtung versandt. Bis Dienstag, 7. August 2018, liegen die beiden Gesetzestexte zur Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 sowie des Gemeindebedienstetengesetzes 1988 bei Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung zur Einsicht auf und können auf der Homepage des Landes Vorarlberg abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge einzubringen.
Neues Gehaltsschema
Vorrangiges Ziel ist ein neues, attraktiveres Gehaltsschema für Pädagoginnen und Pädagogen in Kindergärten und in anderen Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen. Dem neuen Gehaltsschema liegt eine Gehaltskurve mit verkürzter Seniorität zu Grunde, sodass die betroffenen Pädagoginnen und Pädagogen früher als bisher ein höheres Gehalt erreichen. Des Weiteren soll den Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen mehr Zeit für Vor- und Nachbereitungstätigkeiten zur Verfügung stehen. Pro Kindergartengruppe wird die dafür vorgesehene Zeit auf mindestens 16 Stunden wöchentlich erhöht. Sofern eine Gruppe von einer Pädagogin bzw. einem Pädagogen alleine betreut wird, stehen zumindest 12 Stunden an Vor- und Nachbereitungszeit pro Woche zur Verfügung.
Leichtere Wiedereingliederung
Eine weitere Neuerung ist dahingehend beabsichtigt, dass Gemeindeangestellte nach längerem Krankenstand die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit erhalten sollen; die Regelung orientiert sich an der bundesgesetzlichen Regelung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes.
Schließlich soll Gemeindebeamtinnen und -beamten mit Schwerarbeitszeiten (insbesondere im Polizeidienst mit vielen Nachtdiensten), sowie im Bundesdienst, ein vorzeitiger Übertritt in den Ruhestand ermöglicht werden.
(VLK)
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