Von Seff Dünser/NEUE
Der 48-jährige Unterländer hat zwischen 2009 und 2017 ein Maschinengewehr besessen und in seiner Wohnung verwahrt. Dennoch wurde der unbescholtene Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Kriegsmaterial nach dem Waffengesetz im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Teilweise verjährt
Der Angeklagte habe 2009 das Maschinengewehr gekauft und bis 2012 besessen und sich damit grundsätzlich strafbar gemacht, sagte der Richter. Allerdings sei für diesen Tatzeitraum bereits 2015 und damit vor den behördlichen Ermittlungen Verjährung eingetreten. Und zwischen 2012 und 2017 hat der Angeklagte nach den gerichtlichen Feststellungen beruflich mit dem Maschinengewehr gearbeitet. Denn er war als Angestellter einer österreichischen Waffenfirma Entwickler für Schalldämpfer an Schusswaffen. Sein Mandant habe sein Maschinengewehr 2012 seinem Arbeitgeber überlassen, sagte Verteidiger Karl-Heinz Plankel. Danach habe die Kriegswaffenfirma, die gewerberechtlich über Kriegswaffen verfügen durfte, das Maschinengewehr seinem angeklagten Angestellten für die Entwicklung von Schalldämpfern rücküberlassen. Das sei ein unzulässiges Umgehungsgeschäft, meinte der Staatsanwalt.
Schon beim Kauf habe es sich beim Maschinengewehr nur um eine Dekorations-Waffe gehandelt, merkte der Verteidiger an. Das Bregenzer Landesverwaltungsgericht habe heuer entschieden, dass sein Mandant weiterhin Waffen besitzen dürfe. In erster Instanz habe die BH Bregenz dem 48-Jährigen die Waffenbesitzkarte noch entzogen.
Der Angeklagte gehört nach Angaben seines Rechtsanwalts als Milizsoldat einer Kompanie von Scharfschützen an. Der Feldkircher Strafrichter beschloss gestern, dass der Angeklagte trotz des Freispruchs das 2017 bei einer Hausdurchsuchung sichergestellte Maschinengewehr nicht mehr ausgehändigt bekommt.
(Red.)
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