Zwischen 2008 und 2010 hat der Betreiber eines Lebensmittelgeschäfts aus dem Bezirk Feldkirch dem Finanzamt Feldkirch 378.000 Euro an Umsatz- und Einkommensteuer vorenthalten. Dafür wurde der unbescholtene und geständige Angeklagte im Finanzstrafverfahren am Landesgericht Feldkirch wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 200.000 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 100.000 Euro. Zudem hat er seine Finanzamtschulden zu begleichen.
Sollte die Strafe nicht bezahlt werden, würde sich die Ersatzfreiheitsstrafe auf lediglich zwei Monate Haft belaufen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sonja Nachbaur, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Johannes Hartmann nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
In der Gerichtsverhandlung wurde über den 34-jährigen Türken in einem getrennt geführten Strafverfahren wegen Fälschung besonders geschützter Urkunden eine teilbedingte Geldstrafe von 960 Euro (160 Tagessätze zu je sechs Euro) verhängt, davon 480 Euro unbedingt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei einer Verkehrskontrolle im Jänner in Bregenz hatte der Autofahrer der Polizei seinen gefälschten belgischen Führerschein gezeigt. Die Lenkberechtigung habe sein Mandant nach einem dreiwöchigen Kurs in Belgien erhalten, sagte Verteidiger Martin Mennel.
Das Finanzstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung hätte schon vor sechs Jahren am Landesgericht durchgeführt werden sollen. Aber dem Angeklagten konnte die Anklageschrift an der von ihm angegebenen Adresse im Bezirk Feldkirch nicht zugestellt werden. Deshalb wurde das Verfahren abgebrochen. Erst nach der Führerscheinkontrolle im Jänner wurde seine neue Anschrift in Vorarlberg bekannt. In all den Jahren hatte der Türke in Vorarlberg gelebt. Er ist weiterhin als Lebensmittelhändler tätig.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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