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Vorarlberg: Kreditnehmer war nicht geschäftsfähig

Streitparteien wollten sich auf Vergleich einigen
Streitparteien wollten sich auf Vergleich einigen ©VOL.AT
Feldkirch - Kunde war psychisch krank und überschätzte sich: Bank hat Anspruch auf Rückzahlung, aber nicht auf Zinsen und Spesen.

Der beklagte Kreditnehmer schloss die Kreditverträge mit der klagenden Bank unter dem Einfluss seiner schweren bipolaren, manisch-depressiven Erkrankung ab und war deshalb nicht geschäftsfähig. Zu dieser Ansicht gelangte in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch Gerichtspsychiater Franz Riedl. Die Streitparteien wollen sich nun auf einen Vergleich einigen, um den seit zwei Jahren andauernden Rechtsstreit ohne Urteil zu beenden.

Das Kreditgeschäft sei wegen der mangelnden Geschäftsfähigkeit des Kreditnehmers ungültig und rückgängig zu machen, sagte Zivilrichter Gerhard Winkler während der jüngsten Verhandlung. Damit habe der Beklagte der Bank zurückzuzahlen, was er vom Geldinstitut erhalten habe – allerdings ohne Zinsen und Spesen. So habe der Beklagte unterm Strich den günstigsten Kredit erhalten, den es geben könne, nämlich einen zinslosen.

2006 und 2007 hatte der damals nur zu 50 Prozent angestellte Lehrer für den Bau seines zweiten Hauses von der klagenden Bank Kredite im Ausmaß von mehr als 200.000 Euro genehmigt bekommen. Er habe seinerzeit wegen seiner manisch-depressiven Erkrankung seine finanziellen Möglichkeiten maßlos überschätzt, sagte Psychiater Riedl bei der Erörterung seines Gutachtens. 2004 sei der Vorarlberger wegen seiner schweren psychischen Erkrankung erstma

ls stationär psychiatrisch behandelt worden.

Kompromiss gesucht

Einen Teil der Bankkredite hat der inzwischen besachwaltete Mann zurückbezahlt. Was die offenen Kreditschulden betrifft, will Verfahrenshelferin und Sachwalterin Andrea Rinderer jetzt mit den Anwälten der Bank einen Kompromiss aushandeln.

Die Rückabwicklung von Geschäften wegen Geschäftsunfähigkeit verlaufe unterschiedlich, nannte Richter Winkler ein Beispiel: Wer geschäftsunfähig sei und etwa einen gekauften, aber noch nicht bezahlten Porsche zu Schrott fahre, müsse nur den Schrott zurückgeben.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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