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Vorarlberg: Kinderpornoprozess am Landesgericht

Der Angeklagte soll unter anderem eine Teenagerin zu sexuellen Handlungen überredet haben.
Der Angeklagte soll unter anderem eine Teenagerin zu sexuellen Handlungen überredet haben. ©VOL.AT/Eckert
Umfassendes Geständnis ersparte allen Beteiligten viel Arbeit. Nun heißt es für bislang unbescholtenen Familienvater „sitzen“.

Von Christiane Eckert/VOL.AT

Anfangs hatte der Mann nach seiner Verhaftung im Juni noch ein wenig herumgeredet, er habe keine genaue Kenntnis vom Alter der Mädchen gehabt. Im Prozess heute zeigte er sich voll umfänglich geständig und überzeugte den Schöffensenat auch, dass seine Reue echt ist. Jedenfalls wurde beides mildernd angerechnet. Mildernd wurde auch gewertet, dass die Taten teilweise beim Versuch geblieben sind, also zwei der drei Mädchen dem Mann nicht auf den Leim gegangen sind und von ihnen nun keine Nacktbilder und Videos durchs Internet geistern.

Seit Juni in Haft

Der Strafrahmen für die begangenen Verbrechen und Vergehen beläuft sich auf zehn Jahre. „Ein Viertel davon scheint dem Schöffensenat angemessen“, so Richter Martin Mitteregger in der Urteilsbegründung. „Auch wenn Sie sagen, es sei für Sie eine virtuelle Welt gewesen, in der sich das Ganze abgespielt hat, es stecken Kinderseelen dahinter und es ist ein wahnsinniges Verbrechen“, macht der Richter noch einmal klar, dass die Betroffenen oft ein Leben darunter leiden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Handlungen im Internet

„Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen“, das ist nur einer der Vorwürfe gegen den 40-jährigen Angestellten. Der verheiratete Mann ist unbescholten, hat selbst zwei Kinder im Teenageralter und sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Interessant an dieser Anklage, zu welcher der Beschuldigte bislang weitgehend geständig war, ist, dass die sexuellen Handlungen ausschließlich über das Internet stattgefunden haben.

Aufforderung und Video

Über diverse Nachrichtenprogramme wie Whatsapp ging der Mann laut Staatsanwaltschaft auf Suche nach jungen Mädchen. Er machte ihnen Komplimente und gewann so deren Vertrauen. Heute gegenständlich sind drei Opfer im Alter von 9, 13 und 14 Jahren. Bei der Neun- und 14-Jährigen hatte der Mann offenbar mit seiner Aufforderung, ihm Nacktfotos zu schicken, wenig Erfolg. Dafür soll er der Neunjährigen einen Film, wo er vor der Webcam onanierte, geschickt haben.

13-Jährige „erpresst“

Bei der 13-Jährigen gelang es ihm offenbar, ein relativ harmloses Bild von dem Mädchen zu ergattern. Er soll gedroht haben, das Bild online zu stellen, wenn sie nicht weitere Bilder schicke. Der Mann soll den Druck erhöht haben, woraufhin das Kind schlussendlich aus Angst weitere Dateien übermittelte. So gelangte er in den Besitz von Sequenzen, auf denen das Mädchen an sich selbst sexuelle Handlungen mit Bundstiften, Haarbürsten und dergleichen vornahm. Anschließend soll der Mann die Bilder im Internet anderen Usern weitergeschickt und geprahlt haben, was er mit einer 13-Jährigen alles machen kann.

Auch Kleinkinder

Laut Anklage war der Mann im Internet mit Herunterladen und Tauschen von Kinderpornos auch sonst sehr aktiv. Bei der Auswertung der sichergestellten Datenträger wurden rund 277 Bilder und Filme festgestellt. Die Öffentlichkeit wurde beim dem Verfahren nach nur zehn Minuten nach dem Vortrag der Staatsanwältin ausgeschlossen. Ein Urteil wird bis Mittag erwartet.

(red)

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