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Vorarlberg: Kinderpornografie trotz Therapie heruntergeladen

Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Mann wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. ©VOL.AT/Rauch/Pixabay
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Angeklagter ließ sich wegen seiner Neigung behandeln. Dennoch verschaffte er sich weiterhin Pornovideos von Minderjährigen. Dafür beträgt die Geldstrafe 7200 Euro.

Von Seff Düner/NEUE

Sein Mandant habe sein Problem schon vor Jahren selbst erkannt und dann Gegenmaßnahmen getroffen, sagte der Verteidiger. Seit dem Jahr 2013 nehme der Angeklagte wegen seiner Neigung Psychotherapie in Anspruch. Obwohl er sich behandeln ließ, hat der Oberländer weiterhin pornografische Videos und Fotos mit Kindern und Jugendlichen aus dem Internet heruntergeladen – fünf weitere Jahre lang, bis zur Hausdurchsuchung im September 2018.

Der beschuldigte Krankenpfleger war vor Gericht geständig. Demnach hat er sich zwischen 2010 und 2018 viele Videos und Fotos von verbotener Pornografie mit Minderjährigen verschafft. Dafür wurde der unbescholtene und gut verdienende Angeklagte beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 7200 Euro (240 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Das Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig.

Auflage

Der Schuldspruch erfolgte wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung von Minderjährigen. Dafür sieht das Strafgesetzbuch bis zu zwei Jahre Gefängnis vor. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet sieben Monaten Haft. Als Bewährungsauflage für die bedingte Haftstrafe wurde dem Angeklagten die Weisung erteilt, die Psychotherapie fortzusetzen und dem Gericht darüber zu berichten.

Der Verteidiger hatte um eine Diversion ersucht – um eine Geldbuße, die nicht als Vorstrafe gewertet werden würde. Dazu merkte Richter Martin Mitteregger an, der Angeklagte habe sich zwar bemüht, sein Problem mit Psychotherapie in den Griff zu bekommen. Aber zur Abschreckung der Allgemeinheit sei weder eine Diversion noch eine Geldstrafe möglich.

Teil des Gewaltkreislaufs

Wer Kinder- und Jugendpornografie konsumiere, sei mitverantwortlich für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, erläuterte der Strafrichter die Zusammenhänge. Auch für Kinderpornografie gebe es leider einen weltweiten Markt, der sich an Angebot und Nachfrage orientiere. Der Angeklagte sagte, ihm sei zunächst nicht bewusst gewesen, dass er mit seinem Verhalten Teil des Gewaltkreislaufs sei.

Gegen den Beschuldigten wurde zunächst auch wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ermittelt. Diesen Teil des Strafverfahrens hat die Staatsanwaltschaft inzwischen aber eingestellt.

(red.)

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