Von Seff Dünser/NEUE
Ein 24-jähriger Armenier wird verdächtigt, am 12. Juli in der gemeinsamen Bludenzer Wohnung seine 21-jährige armenische Lebensgefährtin aus Eifersucht erwürgt zu haben. Der Beschuldigte befindet sich wegen Mordverdachts in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft.
Am Tag nach dem Tötungsdelikt, am 13. Juli, hat der armenische Onkel der getöteten Frau den Vater des mutmaßlichen Mörders telefonisch kontaktiert. Dem angeklagten Anrufer wurde im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Last gelegt, er habe während des Telefonats dem 51-jährigen Armenier aus Bludenz damit gedroht, ihn und dessen Familie umzubringen.
Angeklagt wurde das mit sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis bedrohte Verbrechen der versuchten schweren Nötigung. Demnach soll der Angeklagte sogenannte Ehrenmorde angekündigt haben, falls der 51-jährige Armenier keine Beweise für die angebliche Untreue seiner Nichte vorlegen könne. Mit Beweisen sollen Chatprotokolle und Unterlagen aus dem Mord-Strafverfahren gemeint gewesen sein. Der 24-Jährige hat nach Angaben seines Vaters seine Partnerin getötet, weil sie mit fünf anderen Männern geflirtet und mit ihnen Handynachrichten ausgetauscht haben soll.
Nicht glaubwürdig
Von der angeklagten versuchten schweren Nötigung wurde der von Christoph Stadler verteidigte Beschuldigte gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Richterin Claudia Hagen ging nicht davon aus, dass der 39-jährige Armenier tatsächlich mit Blutrache gedroht hat. Für die Strafrichterin waren die unterschiedlichen Angaben der Belastungszeugen nicht derart glaubwürdig, dass sich darauf ein Schuldspruch stützen ließ.
Der in Deutschland mit sieben Vorstrafen belastete Angeklagte gab zu Protokoll, er habe den Vater des mutmaßlichen Mörders nur angerufen, um am Tag nach der Tat von ihm zu erfahren, wie und warum seine Nichte getötet worden sei. Der beschuldigte 39-Jährige sagte zudem, er sei nur deshalb von seinem deutschen Wohnort nach Bludenz gereist, um die Beerdigung der Tochter seines Bruders zu organisieren. Richterin Hagen gab dem freigesprochenen Armenier am Ende der Verhandlung den Rat, in der emotional angespannten Situation die Familie des mutmaßlichen Mörders nicht mehr zu kontaktieren. Sie ordnete die sofortige Enthaftung des Angeklagten an, der sich zwei Wochen lang im Feldkircher Gefängnis in Untersuchungshaft befunden hat.
(Red.)
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