Von Seff Dünser (NEUE):
Ein Voodoo-Fluch aus seinem westafrikanischen Herkunftsland Benin könne ihn auch in Österreich jederzeit treffen und schädigen, sollten die Anhänger des religiösen Geisterkults von seinem Aufenthaltsort erfahren, sagte der Flüchtling vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sein Vater sei in Afrika ein Voodoo-Chef. Bereits seine Mutter sei wegen ihres muslimischen Glaubens in Benin getötet worden. Er selbst sei aus Angst, bei einem Voodoo-Fest von Anhängern der drittgrößten Religionsgemeinschaft in Benin geopfert zu werden, zum Islam übergetreten. Daraufhin sei er bedroht und geschlagen worden. Deshalb sei er 2017 nach Österreich geflüchtet.
Aber auch Asylrichterin Martina Ertl hielt die Angaben des Asylwerbers für unglaubwürdig. Deshalb bestätigte die Richterin des Bundesverwaltungsgerichts in dem Asylverfahren den erstinstanzlichen Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl.
Demnach soll der junge Mann nach Benin abgeschoben werden. Ihm wurde in Österreich kein Asyl gewährt, auch kein subsidiärer Schutz und kein humanitäres Bleiberecht, weil ihm auch nach Ansicht der Richterin in seinem Heimatland keine Verfolgung drohe und er in Österreich nicht integriert sei.
Die in zweiter Instanz zuständige Richterin erklärte eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien wegen der klaren Rechtslage für unzulässig. Nun könnte sich der Asylwerber noch mit einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht wenden.
Wiedersprüchlich
Richterin Ertl hat dem Asylwerber nicht geglaubt, weil er widersprüchliche Angaben gemacht habe. So habe er auch verschiedene Versionen zum angeblichen Tod seiner Mutter zu Protokoll gegeben. Einmal habe er behauptet, sie sei erstochen oder erschossen worden. Dann habe er gesagt, sie sei vergiftet worden. Zuletzt habe er ausgesagt, sie sei mit einem Voodoo-Fluch belegt worden. Deswegen habe sie nicht mehr gehen können und sei später in einem Krankenhaus gestorben.
Direktflug
Unglaubwürdig gemacht hat sich der Flüchtling auch mit der Schilderung seiner Flucht aus einem der ärmsten Länder der Welt. Der junge Mann sagte, er sei zuerst nach Togo geflüchtet. Von Togo aus sei er 2017 als Flugzeugpassagier mit einem Direktflug nach Bludenz in Österreich eingereist. Dazu merkte die Richterin an, dass es keinen Direktflug zwischen Togo und Bludenz gebe, zumal Bludenz weder über einen Flugplatz noch über einen Flughafen verfüge.
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