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Vorarlberg: Islamischer Verband AIF greift Wallner und Kurz an

Einige Politiker fordern ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst.
Einige Politiker fordern ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. ©dpa (Symbolbild)
Die Österreichische Islamische Föderation (AIF) mit Sitz in Feldkirch hat mit einer Stellungnahme auf die Forderungen einiger Politiker nach einem Kopftuchverbot reagiert. Besonders im Fokus der Kritik: Landeshauptmann Markus Wallner und Außenminister Sebastian Kurz.
Wallner zum Kopftuchverbot
Kurz will Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst

Die AIF bezeichnet die Äußerungen von Wallner und Kurz als “Diskriminierung gegenüber kopftuchtragender Musliminnen”. Die Föderation bezieht sich auf einen Vorschlag des Integrationsexperten und Regierungsberaters Heinz Faßmann, der ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst angeregt hatte. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes müssten sich laut Faßmann “religionsneutral” zeigen, da sie eine Vorbildfunktion haben. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner hatte daraufhin signalisiert, dass er sich ein solches Verbot politisch durchaus vorstellen könnte. Auch Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz steht Faßmanns Vorschlag positiv gegenüber. Insbesondere im Schulbereich könne er sich ein Kopftuchverbot vorstellen, sagte der ÖVP-Politiker gegenüber der APA: “Weil es dort um Vorbildwirkung ein Einflussnahme auf junge Menschen geht. Österreich ist zwar ein religionsfreundlicher, aber auch ein säkulärer Staat.”

AIF beruft sicht auf Menschenrechte

Die Aussagen werden von der AIF nun aufgegriffen. Und die Organisation spart dabei nicht mit scharfer Kritik: Die Politiker würden mit der Forderung nach einem Kopftuchverbot “die fruchtbare Zusammenarbeit der vergangenen Jahre” missachten und einer künftigen konstruktiven Kooperation einen Riegel vorschieben. Des Weiteren sei ein Kopftuchverbot auch rechtlich gar nicht durchsetzbar. Die AIF beruft sich dabei auf Artikel 14 des Staatsgrundgesetzes (“Die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ist Jedermann gewährleistet”) und Artikel neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit vorschreibt.

In Vorarlberg gebe es in Krankenhäusern und Schulen zahlreiche muslimische Angestellte mit einem Kopftuch, die ihren Dienst “in einer förderlichen, friedlichen Arbeitsatmosphäre” leisten. Es gebe keinerlei Beschwerden über ihre Arbeit.

“Kurz vergiftet das gesellschaftliche Klima”

Die Bemühungen um ein Kopftuchverbot von “Kurz und seinen Mitläufern”, wie es die AIF ausfrückt, würden den gesellschaftlichen Frieden in Österreich dauerhaft stören. “Das Bemühen den Populisten das Wasser abzugraben” würde diesen stattdessen stärken und das gesellschaftliche Klima vergiften, lautet der Vorwurf der islamischen Vereinigung.

Die AIF ist eine von verschiedenen muslimischen Organisationen in Österreich und agiert auch in anderen Ländern, etwa in Deutschland. Zuletzt trat die AIF als Mitveranstalter der Kundgebung islamischer Vereine für Aleppo in Bregenz in Erscheinung.

Die Stellungnahme im Wortlaut:

(Red.)

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