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Vorarlberg: In der Luxusküche ist alles Schall und Rauch

In ihrer Küche ist alles Schall und Rauch, behauptet ein Ehepaar aus Vorarlberg. Grund: Ein defekter Dunstabzug.
In ihrer Küche ist alles Schall und Rauch, behauptet ein Ehepaar aus Vorarlberg. Grund: Ein defekter Dunstabzug. ©Symbolbild: Unsplash
In ihrer Luxusküche ist nach Ansicht der klagenden Käufer alles Schall und Rauch. Denn der Dunstabzug sei zu laut und ziehe den beim Kochen entstehenden Rauch nicht ab, behauptet das Ehepaar.

Von Seff Dünser/NEUE

Der Mann und die Frau verlangen vor Gericht von ihrem Küchenhändler, dass er die Einbauküche wieder abbaut und ihnen den Kaufpreis zurückgibt. Ihre Maximalforderung wird in der juristischen Fachsprache als Wandlung bezeichnet.

Nach Einschätzung des privaten Sachverständigen seiner Mandanten könne aus technischen Gründen nicht einfach der Dunstabzug ausgetauscht werden, sagte Klagsvertreter Matthias Kucera gestern zu Beginn des Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch. Dem Experten zufolge müsse die gesamte Küche abgetragen werden, um das Problem mit dem nicht funktionierenden und falsch eingebauten Dunstabzug lösen zu können.

Vergleich ausgeschlagen

Vom Kaufpreis von 40.000 Euro für die Küche haben die klagenden Käufer erst 21.000 Euro bezahlt. Sie schlugen für einen Vergleich zur Beendigung des Prozesses erfolglos vor, der beklagte Küchenhändler solle die zusätzlich vorhandenen Mängel bei der Spüle und am Arbeitstisch beheben und auf den restlichen Werk­lohn von 19.000 Euro verzichten.

Der beklagte Betreiber eines Küchenstudios wäre für eine gütliche Einigung aber nur dazu bereit gewesen, vom restlichen Kaufpreis 7000 Euro nachzulassen. Sein Anwalt Michael Battlogg merkte an, man werde nun wohl der Herstellerfirma des Dunstabzugs juristisch den Streit verkünden und gegen sie allenfalls Regress­ansprüche stellen müssen.

Hohe Prozesskosten

Die Zivilrichterin machte die Streitparteien vergeblich auf die zu erwartenden hohen Prozesskosten aufmerksam. Zumal voraussichtlich gleich drei gerichtliche Gutachten letztlich von der unterliegenden Partei zu bezahlen sein werden. Benötigt werden Expertisen eines Lüftungstechnikers, eines Schalltechnikers und eines Tischlers.

(NEUE)

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