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Vorarlberg: Im Zweifel Freispruch von Vergewaltigung

©VOL.AT/Matthias Rauch/Pixabay
Angeklagter Stiefvater wurde im Sexualstrafprozess am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig freigesprochen.

Von Seff Dünser

Vergewaltigung, sexueller Missbrauch von Unmündigen, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses: Von allen Vorwürfen wurde der unbescholtene 42-jährige Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Hagen ist bereits rechtskräftig. Denn Staatsanwalt Heinz Rusch verzichtete auf Rechtsmittel.

Der Schöffensenat habe nicht feststellen können, dass es zwischen 2011 und 2017 tatsächlich zu den angeklagten Sexualdelikten zum Nachteil der zwischen 11 und 17 Jahre alten Stieftochter des Angeklagten gekommen sei, sagte Richterin Hagen in ihrer Urteilsbegründung. Die Aussagen des mutmaßlichen Opfers seien nicht glaubwürdiger gewesen als jene des Angeklagten. Und der Angeklagte habe teilweise unglaubwürdige Angaben gemacht. Die mittlerweile 18-jährige Frau habe nach ihren polizeilichen Befragungen bei ihrer kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht ihre belastenden Angaben stark ausgeweitet, dazu aber keine Details geschildert.

Kränkung

Verteidiger Johannes Häusle sagte, die Stieftochter seines türkischen Mandanten habe ihre Vorwürfe erfunden. Sie habe sich damit am Angeklagten für die erlittenen Kränkungen rächen wollen. Als Kränkung habe sie die strengen Regeln empfunden, die der Stiefvater und die Mutter mit dem Eintritt ihrer Volljährigkeit eingeführt hätten. So sei ihr vorehelicher Sex mit ihrem Freund verboten worden. Sie sei als Minderjährige von ihrem Stiefvater wie eine Prinzessin behandelt worden. Sie und er hätten ein inniges Verhältnis zueinander gehabt.

Opferanwalt Surena Ettefagh kommentierte das Urteil so: Es sei tragisch, dass die Richter seiner Mandantin nicht geglaubt hätten. Denn sie sei tatsächlich über Jahre hinweg Opfer sexueller Übergriffe ihres Stiefvaters gewesen.

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