Von Christiane Eckert/VOL.AT
Ein 62-jähriger Wälder wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Tierquälerei schuldig gesprochen und zu insgesamt 5000 Euro Strafe verurteilt. 1250 Euro wurden unbedingt ausgesprochen, 3750 Euro wurden auf Bewährung ausgesprochen.
Der Mann hatte beim Beschlagen von mehreren Pferden eines gequält. Das Pferd war nicht willig, da legte der Hufschmied dem Tier eine Nasenbremse an. Das ist eine Schlinge um die Nase des Pferdes, um es ruhig zu stellen. Bei richtiger Anwendung und kurzer Dauer funktioniert dies ähnlich wie bei der Akupunktur, es werden schmerzlindernde, körpereigene Substanzen freigesetzt. Bei Zahnbehandlungen beispielsweise kommt dies zur Anwendung. Ob dies beim Beschlagen geeignet ist, ist mehr als fraglich.
Zusätzliche Vorwürfe
Fakt ist, dass das Seil zu dünn war und deshalb einschnürte. Außerdem wurde zusätzlich ein Seil durch das Maul gezogen und die Bremse am Halfter befestigt. Alles absolut unzulässig, so eine als Zeugin befragte Tierärztin. „Ich habe das damals so gelernt“, verteidigt sich der Mann. Dass er das Pferd mit dem Hammer geschlagen hat und zusätzlich auch gegen ein Fohlen brutal war, bestreitet der Mann vehement. Dafür gab es einen Schuldspruch und eine teilbedingte Geldstrafe. Das Urteil ist rechtskräftig.
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