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Vorarlberg: Hohe Folgekosten für verurteilten Schläger

Wegen eines gestohlenen Handys ist es in Riezlern zu einer Schlägerei gekommen.
Wegen eines gestohlenen Handys ist es in Riezlern zu einer Schlägerei gekommen. ©Bilderbox
Feldkirch - Angeklagter hat nicht nur Geldstrafe zu bezahlen, sondern auch Schmerzengeld und Behandlungskosten.

Wegen der gewalttätigen Auseinandersetzung hat der junge Mann hohe Folgekos­ten zu tragen. Dabei macht die Geldstrafe einen vergleichsweise niedrigen Anteil aus.

Der unbescholtene Angeklagte wurde gestern am Landesgericht wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung und des Vergehens der versuchten Nötigung zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1600 Euro (400 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 800 Euro.

Zudem wurde der Unterländer dazu verpflichtet, dem Opfer als Teilschmerzengeld 2.000 Euro zu überweisen. Der Geschädigte hatte unter anderem einen verschobenen Nasenbeinbruch erlitten. Des Weiteren hat der Angeklagte der Vorarlberger Gebietskrankenkasse zumindest 4.000 Euro für Behandlungskosten zu ersetzen.

Gutachten

Weil der Angeklagte schuldig gesprochen wurde, hat er auch noch die Kosten des Strafverfahrens zu tragen. Dabei fallen finanziell vor allem die beiden medizinischen Sachverständigengutachten ins Gewicht, die er beantragt hatte.

Das Urteil von Richterin Claudia Hagen ist allerdings nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwalt Markus Fußenegger nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Die Strafrichterin war freilich der Ansicht, dass eine Haftstrafe nicht erforderlich ist.

Verteidigerin Astrid Nagel hatte Freisprüche beantragt. Denn aus ihrer Sicht lag eine Notwehrsituation vor. Schließlich habe ihr Mandant sein Geld zurückhaben wollen. Der Angeklagte habe dem späteren Opfer den betreffenden Hundert-Euro-Schein keineswegs geschenkt.

Richterin Hagen nahm allerdings keine Notwehrsituation an, sondern nur eine Provokation durch den Widersacher. Das sei jedoch keine Rechtfertigung für das Zuschlagen. Während der Rangelei hatte der Angeklagte zum Opfer gesagt, „ich ficke dein Leben“. Was als versuchte Nötigung gewertet wurde.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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