Weiter untersagt ist aber aggressives bzw. organisiertes Betteln sowie Betteln mit Kindern. Die Gemeinden können außerdem ein Bettelverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen erlassen.
Grüne gegen Bettelverbot “im Vorhinein”
Den Kommunen steht es demnach frei, im Vorfeld von Veranstaltungen ein allgemeines Bettelverbot zu verordnen, wenn mit einer besonderen Belästigung zu rechnen ist. Katharina Wiesflecker (Grüne) kritisierte diesen Passus als Hintertür, der den Missbrauch des Gesetzes ermöglichen könnte. Sollte es zu unzumutbaren Belästigungen kommen, so sei natürlich ein Bettelverbot auszusprechen – aber nicht im Vorhinein, so Wiesflecker.
SPÖ: Bettler zumutbar “für erlauchtes Festspielpublikum”
Gabriele Sprickler-Falschlunger (SPÖ) teilte die Haltung der Grünen. Sie halte es für zumutbar, wenn etwa bei der Eröffnung der Bregenzer Festspiele das “erlauchte Festspielpublikum zwei oder drei Bettler” zu sehen bekomme.
FPÖ: Grünen-Vorschlag “nicht praktikabel”
Matthias Kucera (ÖVP) betonte, dass die Gemeindevertretungen sehr wohl in der Lage seien, das Gesetz verantwortungsbewusst umzusetzen. FPÖ-Chef Dieter Egger hielt den Vorschlag der Grünen “für nicht praktikabel”. Trotz ihrer Kritik stimmten sowohl die Grünen als auch die SPÖ der Gesetzesänderung zu, da sie die “Reparatur des Bettelverbots” grundsätzlich befürworteten.
(APA)
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