Vorarlberg: Halbstarke Drohung mit gezücktem Messer

Von Christiane Eckert/VOL.AT
Als Angeklagter am Landegericht Feldkirch verhielt sich der Jugendliche auffallend leise und schüchtern. Das mag verwundern, weil das so gar nicht zu seiner Vergangenheit passt.
Erstaunliche „Karriere“
Bereits im zarten Alter von 13 Jahren war der Angeklagte schon fünfmal auffällig geworden. Raub, gefährliche Drohung, Nötigung, Einbruchsdiebstahl und Körperverletzung gruben sich als tiefe Schnitzer ins Kerbholz des Burschen. Doch die Härte des Gesetzes prallte bislang an ihm ab, weil er zum Zeitpunkt seines Deliktreigens noch strafunmündig war.
Seine letzte Straftat ereignete sich im Februar dieses Jahres in Lustenau. Der nunmehr 14-jährige und damit Strafmündige hielt damals einem ebenfalls jugendlichen Bekannten ein Messer vor und nötigte ihn: „Noch einmal bei der Kurdendemo, dann Kopf weg“, hieß es in der Anklageschrift. Weil der von ihm Bedrohte ein PKK-Anhänger und folglich Terrorist gewesen sei, soll der Beschuldigte sein Tun damals begründet haben. Doch noch kam der Jugendliche recht ungeschoren davon. Das Gericht hielt eine teilbedingte Geldstrafe in der Höhe von insgesamt 720 Euro in 180 Tagessätzen wegen des Verbrechens der schweren Nötigung für ausreichend. Allerdings nur als letzten Warnschuss vor den Bug. „Versauen Sie sich nicht die Ihre Zukunft“, gab der Staatsanwalt dem Verurteilten noch auf den Weg.
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