Kinder, die im Inland leben, sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben. Besuchen sie danach eine Schule oder Universität, kann die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr gelten. Bezieht das Kind noch Familienbeihilfe, verlängert die VGKK automatisch die Mitversicherung.
Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, muss eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis bzw. im 2. Studienabschnitt ein Nachweis über das positive Ablegen der 1. Diplomprüfung vorgelegt werden. Ab einem Masterstudium reicht die Vorlage einer aktuellen Fortsetzungsbestätigung.
Selbstversicherung
Studentinnen und Studenten, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben und nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung erfüllen, können sich bei der VGKK freiwillig versichern lassen. Die Selbstversicherung kostet aktuell 58,39 Euro/Monat. Auskunft, ob die Voraussetzungen für die Studentenversicherung erfüllt werden, erhalten Studierende direkt bei der VGKK und ihren Servicestellen. Online bieten wir unter www.vgkk.at „Ratgeber Selbstversicherung für Studenten“ Hilfe an.
Geringfügige Beschäftigung
Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt (Geringfügigkeitsgrenze für 2018: 438,05 € pro Monat), ist nur unfallversichert. Mit 61,83 Euro (Wert gültig für 2018) können sich Studierende in der Kranken- und Pensionsversicherung günstig selbst versichern lassen. Informationen über die Voraussetzungen darüber erteilen ebenfalls die VGKK-Hauptstelle oder die Servicestellen. Online steht der Ratgeber „Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte“ unter www.vgkk.at zur Verfügung. Studentinnen und Studenten, die ein Auslandsstudium beginnen, empfiehlt die VGKK, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes zu informieren.
(red)
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