von Gerhard Sohm/VN
“Ja, der H. und ich sind Geschäftsfreunde und wir fahren gemeinsam regelmäßig zum Skiurlaub nach Lech“ sagte der innerösterreichische Geschäftsmann, am Landesgericht angeklagt wegen des Verbrechen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und des Vergehens der sexuellen Belästigung. Die Personalien des Beschuldigten wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen, weil die „persönlichen Verhältnisse des Angeklagten schützenswert sind“, begründete Richter Martin Mitteregger.
Drei russische Damen
Doch anschließend kam Staatsanwältin Sara Maria Haugeneder mit der Anklage zur Sache: Demnach sei der innerösterreichische Geschäftsmann mit seinem Freund im März dieses Jahres zum Skiurlaub nach Lech angereist. Doch nicht allein. Sie waren in Begleitung von drei russischen Damen, die sie bereits am Flughafen Salzburg getroffen hatten. Eine der Frauen war schon länger mit dem Geschäftsfreund des Beschuldigten liiert, die beiden anderen hatte man extra aus Moskau einfliegen lassen. In Lech habe der Mann, der nun auf der Anklagebank in Feldkirch sitzt, in einem Appartement eine der Russinnen im Bett vergewaltigt, während sich das angebliche Opfer im Rausch von Drogen (Kokain) und Alkohol befand. Erst als die Frau erwachte, habe sie ihren angeblichen Peiniger von sich gestoßen.
Der Angeklagte weist jede Schuld von sich. Natürlich sei ein „amouröses Abenteuer“ mit den Damen geplant gewesen, doch in gegenseitigem Einverständnis. Nichts Kriminelles sei passiert. Auch habe er sich der Frau gegenüber nicht, wie ihm die Anklage vorwirft, einer sprachlich sexistischen Anmache geäußert. So etwa wie: „Du allein bist mir zu wenig.“ Doch der Geschäftsmann streitet ab: „Ich kann mich auf Englisch schon gar nicht extrem sexistisch äußern, auch wenn wir uns sicherlich nicht übers Schachspielen oder Murmelspielen unterhalten haben.“
“Mit zwei Kellnern an die Bar”
Als es zu der angeblichen Vergewaltigung im Zimmer gekommen sei, habe er geschlafen, bekräftigt der Angeklagte. Und als er aufwachte, sei sein angebliches Opfer „schwitzend, stinkend und nur mit einem kleinen Handtuch bedeckt“, auf einer Couch im Zimmer gelegen. Warum, könne er nur vermuten. „Ich habe gehört, dass sie in der Nacht zu zwei Kellnern an die Bar gegangen sei.“
Am nächsten Vormittag ging der Beschuldigte auf die Piste. „Da rief mich mein Freund an und sagte, ich solle dringendst zum Hotel kommen. Die Polizei würde warten“, erinnert er sich. Als ihn die Polizei mit dem Vorwurf konfrontierte und ihm auch noch Handschellen anlegte, sei er schockiert gewesen. Vor allem deshalb, weil er sich nichts zu Schulden kommen lassen habe.
Zahnschmerzen
Der Prozess wurde vertagt, weil als wichtiger Zeuge noch sein Geschäftsfreund vernommen werden muss. Der war zum Verhandlungstermin nämlich verhindert, weil er plötzlich von akuten Zahnschmerzen geplagt wurde und schnellstens einen Termin vereinbaren musste.
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