Rund 8000 Euro sollen 2014 im Bezirk Bregenz aus der Hotelkasse eines Fünf-Sterne-Luxushotels verschwunden sein. Als Täter angeklagt wurde der damalige Leiter der Rezeption. Der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte wurde aber gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel mangels Beweisen für seine Schuld vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen. Das Urteil von Richter Richard Gschwenter ist bereits rechtskräftig, denn Staatsanwalt Simon Steixner akzeptierte die Entscheidung.
Für Richter Gschwenter ist nicht erwiesen, dass der unbescholtene Angeklagte die ihm vorgeworfenen Taten begangen hat. Dem ehemaligen Front-Office-Manager wurde im Strafantrag zur Last gelegt, er habe zwischen Juli und Oktober 2014 vier Mal in die Hotelkasse gelangt und dabei zumindest 8000 Euro entwendet. Ursprünglich wurde der Beschuldigte sogar verdächtigt, 25.000 Euro abgezweigt zu haben.
Verteidigerin Concin beantragte schon in ihrem Plädoyer am Beginn der Hauptverhandlung einen Freispruch. Ihr Mandant werde zum Sündenbock gemacht, sagte die Feldkircher Rechtsanwältin. Bei der Buchführung der Handkasse habe schon Chaos geherrscht, bevor der Angeklagte die Arbeitsstelle angetreten habe. Das Durcheinander sei auch wegen der mangelhaften Erfassung von Gäste-Gutscheinen entstanden. Sollte tatsächlich Geld veruntreut worden sein, kämen mehrere Mitarbeiter der Rezeption als Täter infrage und nicht nur der Angeklagte.
Der angeklagte Deutsche sagte auch vor Gericht, er sei nicht schuldig. Das schon zwei Jahre andauernde Strafverfahren belaste ihn. Mittlerweile arbeitet der 51-jährige Familienvater in einem anderen Hotel als Leiter der Rezeption.
Eine ehemalige Arbeitskollegin sagte gestern als Zeugin, sie traue dem Angeklagten die Taten nicht zu. Denn er sei ein guter und ehrlicher Mensch. Daraufhin brach der Angeklagte in Tränen aus.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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