Im Jahr 2017 wurde mit dem Pilotprojekt Sommerbetrieb des Gallus 1 gestartet. Anlass hierfür waren der steigende Sommertourismus, welcher die Einsatzzahlen und die Anforderung von Notarzthubschraubern merklich steigerte. Im Zeitraum Juli bis September startet somit erneut der Sommerbetrieb des Notarzthubschraubers Gallus 1. Der Notarzthubschrauber Gallus 1 wird in Partnerschaft mit Wucher Helicopter vom Stützpunkt Zürs aus betrieben.
Wer trägt die Bergungskosten?
“Die Bergungskosten und die Kosten der Beförderung bis ins Tal werden bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik nicht ersetzt”, heißt es eindeutig und unmissverständlich in Paragraph 131, Absatz 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes. Gerade in den Bergen können die Rettungskosten schnell einmal mehrere tausend Euro ausmachen – eine zusätzliche finanzielle Belastung zu den Schmerzen nach einem Unfall.
Ob Versicherung über die Bergrettung, ÖAMTC, Kreditkarte, Unfallversicherung oder Sportverein: Wichtig ist die Klausel der Deckung der Bergungskosten, denn diese Kosten können sonst gar nicht oder nur teilweise gedeckt sein. Die Bergrettung empfiehlt sich genau zu informieren, um sicherzugehen, welche Leistungen abgedeckt sind. Eine Möglichkeit ist eine Fördermitgliedschaft bei der Bergrettung.
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