Von Gerhard Sohm/VN
Es soll im Juni 2017 begonnen haben. Ein damals 17-Jähriger Asylwerber schien damals gewissermaßen eine Art persönliches „Gewaltmonopol“ auf seine gleichaltrige Freundin aus Vorarlberg ausgeübt zu haben. Wann sie die Wohnung zu verlassen hatte oder wen sie anrief oder kontaktierte, all dies unterlag seiner Bestimmung. Mit Schlägen, Tritten, Beschimpfungen und Todesdrohungen soll er seiner despotischen Autorität Nachdruck verliehen haben.
Sexuelle Übergriffe
In drei Fällen eskalierte diese Tyrannei laut Anklage auch in sexuellen Übergriffen. Einmal zu Weihnachten, als er seine Lebensgefährtin mit Ohrfeigen und Fußtritten zum Beischlaf gezwungen hatte. Ein anderes Mal in einem sogenannten „Dixi Klo“ im Schaaner Ried.
Die sexuelle Gewaltspirale setzte sich dann im Anschluss an eine Zugfahrt nach Bregenz fort. Dort habe der Angeklagte sein Opfer in eine Hütte auf einem Spielplatz geschleift, sie dort vergewaltigt und dabei gezwungen, sich „wie eine Schlampe zu benehmen“. Außerdem hätte er das Geschehen per Handy auf Video aufgezeichnet.
Kopfstoß für Beamten
Als es schließlich zu einem Polizeieinsatz gegen den mutmaßlichen Täter kam, habe sich dieser mit Händen und Füßen gewehrt und dabei versucht, einen Beamten durch einen Kopfstoß zu verletzen.
Die Aussage des Angeklagten vor Gericht und die kontradiktatorische Einvernahme des Opfers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Gegen Abend gab Richter Richard Gschwenter die Entscheidung des Schöffengerichts bekannt. Die Laienrichter schenken den Aussagen des Opfers Glauben. Der junge Aylwerber wurde unter anderem wegen des Verbrechens der Vergewaltigung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(Red.)
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