Vorarlberg: Eineinhalb Jahre Haft für Geldtaschendieb (59)

Von Seff Dünser/NEUE
Wegen zahlreicher Diebstähle von Geldtaschen mit Beute im Wert von mehr als 5000 Euro wurde der 59-jährige Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer Zusatzstrafe von eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil, das der Untersuchungshäftling annahm, ist nicht rechtskräftig.
32 Vorstrafen
Die Strafe fiel vor allem deshalb streng aus, weil der Engländer international bereits mit 32 Vorstrafen belastet war: 24 Eintragungen ins Strafregister hat er in Großbritannien, fünf in Deutschland, zwei in der Schweiz und eine in Österreich. Zudem klaute der spielsüchtige, arbeitslose und einschlägig vorbestrafte Marktverkäufer nach Ansicht von Richterin Sabrina Tagwercher gewerbsmäßig. Deshalb erhöhte sich der Strafrahmen auf fünf Monate bis sechs Jahre Haft. Strafmildernd hingegen wirkte sich neben dem Geständnis aus, dass die Feldkircher Richterin bei der Strafbemessung Rücksicht auf gleich drei deutsche Vorstrafen zu nehmen hatte. Zuletzt ist über den Briten in Deutschland ebenfalls eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten verhängt worden.
Der sich schuldig bekennende Angeklagte hat zwischen 2016 und 2018 etwa in Hotels Geldtaschen gestohlen, im Bregenzerwald, in St. Anton am Arlberg und auch in Niederösterreich. Dabei hat er Geldtaschen, Geld, Bankomatkarten, Kreditkarten, Führerscheine, Ausweise, E-Cards und Kundenkarten entwendet. Das trug ihm Schuldsprüche wegen mehrerer Delikte ein: gewerbsmäßige Entfremdung unbarer Zahlungsmittel, schwerer gewerbsmäßiger Diebstahl, Urkundenunterdrückung, dauernde Sachentziehung.
Ausgeliefert
Der Verteidiger behauptete vor Gericht, Deutschland habe seinen an Krebs erkrankten Mandanten rasch aus einem deutschen Gefängnis nach Österreich ausgeliefert, um sich die anfallenden hohen Haft- und Behandlungskosten zu ersparen. Die Richterin sagte zum Angeklagten, man werde ihn nicht ohne medizinische Behandlung in der Gefängniszelle leiden lassen.
(Red.)
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