Von Christiane Eckert
Der junge Mann macht in seiner Reaktion einen verzögerten Eindruck, doch Sachwalter habe er keinen, sagt er. Vorstrafen habe er, so glaubt er schon, der Richter hat keine in seiner Strafkarte. „Sonst ist es immer umgekehrt, alle behaupten, sie hätten keine Vorstrafen“, schmunzelt der Vorsitzende. Doch kurz darauf wird klar, warum der 18-Jährige den Überblick verloren hat. „Laut meinen Aufzeichnungen hatte der junge Mann bereits drei Diversionen“, stellt Staatsanwalt Markus Fußenegger klar.
Nicht begeistert
Deshalb stimmt die Anklagebehörde einer weiteren, somit vierten Diversion nicht zu. Es geht darum, dass ein Verwandter in Hohenems im Oktober in einen Bus einbrach und dort einen Rucksack samt 100 Euro Münzen stahl. Der Angeklagte stand dabei Schmiere. Ungeachtet der Ablehnung des Staatsanwaltes regelt Richter Richard Gschwenter die Sache mit Diversion. 300 Euro Buße und die Sache ist für den jungen Mann ohne Vorstrafe erledigt. Vorausgesetzt die zweite Instanz genehmigt diese Vorgangsweise.
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