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Vorarlberg: Einbruch bei Ex-Politiker bleibt weiter ungeklärt

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Freisprüche für drei junge Italienerinnen, die 2018 wegen anderer Einbrüche zu Haftstrafen verurteilt wurden.

Von Seff Dünser/NEUE

Die bereits wegen Einbrüchen verurteilten drei Italienerinnen wurden angeklagt, 2017 in Vorarlberg vier weitere Einbruchsdiebstähle mit einer Gesamtbeute von 78.000 Euro begangen zu haben. Schuldig gesprochen wurden die jungen Frauen gestern am Landesgericht Feldkirch allerdings nur wegen eines Einbruchs mit einer Beute von 1800 Euro und einer Tatort-DNA-Spur einer Angeklagter. Das Urteil ist rechtskräftig.

Keine Zusatzstrafe

Der Schöffensenat sah von Zusatzstrafen ab. Weil sich an den Strafen bei den Verurteilungen im Vorjahr, bei denen der nun angeklagte Einbruch theoretisch bereits berücksichtigt werden hätte können, nichts geändert hätte, wie Richterin Sabrina Tagwercher erläuterte. Die 22-jährige Angeklagte wurde 2018 am Landesgericht zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, die 23-Jährige zu zweieinhalb Jahren sowie die 19-Jährige zu zwei Jahren Gefängnis.

Einbruch bleibt ungeklärt

Im Zweifel freigesprochen wurden die Angeklagten am Freitag von drei weiteren Einbrüchen. Damit bleibt auch der Einbruchsdiebstahl vom August 2017 im Wohnhaus eines Oberländer Ex-Politikers weiterhin ungeklärt. Dabei wurden Geld, Schmuck und eine Faustfeuerwaffe gestohlen. Der Wert der Beute betrug 55.000 Euro.

Selbst Staatsanwalt Markus Fußenegger räumte in seinem Schlussplädoyer ein, dass der Schuldnachweis für drei der vier Einbrüche wohl nicht gelingen werde. Eine Beerensammlerin fand im Juli 2018 in Rankweil neben der Autobahn Schmuck. Dabei handelte es sich um Diebesbeute aus dem Einbruch vom November 2017 ins Wohnhaus eines anderen ehemaligen Vorarlberger Politikers. Auch dafür wurden zwei der Italienerinnen im Vorjahr verurteilt. Zudem wurde in dem Waldstück auch gestohlener Schmuck aus den drei nunmehr freigesprochenen Einbrüchen gefunden. Es sei zwar wahrscheinlich, aber nicht sicher, dass die angeklagten Italienerinnen auch damit zu tun hätten, so die Richterin.

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