Von Christiane Eckert
Sie suchten Schulen und Wohnhäuser heim, auch Minigolfclubs wurden Opfer. Wo sie Bankomatkarten ergatterten, versuchten sie diese auch zu nutzen. Allein durch illegale Behebungen wurde ein Schaden von 5400 Euro verursacht. Dazu kommen noch über 11.000 Euro aus diversen Einbrüchen. Der 20-Jährige macht bald Matura und bekommt 400 Euro monatliches Taschengeld. Sein Kumpane ist Lehrling, verdient auch schon sein eigenes Geld.
Rückzahlung wartet
Die beiden Jungs müssen den Schaden wieder gut machen. Damit hat der Lehrling bereits in geringem Umfang begonnen. Der Schüler hingegen hat noch nicht viel an Wiedergutmachung geleistet. Der Ältere, der bald studieren will, bekommt sechs Monate auf Bewährung und 1000 Euro Strafe, der Jüngere muss von seiner Lehrlingsentschädigung 800 Euro bezahlen und erhält zusätzlich eine Bewährungsstrafe von vier Monaten. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. „Betrüblich“ findet eine Lehrerin das Verhalten des Lehrlings. „Er war mein Schüler und ich mochte ihn“, scheint sie auch persönlich betroffen vom Verhalten ihres einstigen Schützlings.
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