AA

Vorarlberg: Drogenraub im Zug fand doch nicht statt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT
Mutmaßliches 29-jähriges Opfer erfand Verbrechen: Freispruch vom Hauptvorwurf des Raubes.

Von Seff Dünser (NEUE)

Weil das Verbrechen des minderschweren Raubes mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis angeklagt war, musste ein Schöffensenat urteilen. Der Dreiersenat sprach am Landesgericht Feldkirch den mit elf Vorstrafen belasteten Angeklagten vom Hauptvorwurf frei.

Denn der 29-jährige Zeuge gab vor Gericht an, dass er mit seinen Angaben vor der Polizei den Angeklagten zu Unrecht belastet habe. Weil er wütend auf jeden und zudem auf Drogenentzug gewesen sei. In Wahrheit sei es so gewesen, dass er in der S-Bahn in Hohenems dem 31-Jährigen ein halbes Gramm Heroin um 30 Euro verkauft habe. Vor dem Landeskriminalamt hatte der Koch noch behauptet, der ihm körperlich überlegene Arbeiter habe ihn im Zug gepackt, ihm mit Schlägen gedroht und ihm so zwei Gramm Heroin weggenommen.

Nun wird der vor Kurzem als Drogenhändler verurteilte 29-Jährige wegen Verleumdung angeklagt werden. Zugegeben hat der 31-jährige Angeklagte, dass er 15 Gramm Heroin aus der Schweiz geschmuggelt hat. Dafür wurde der heroinsüchtige Türke zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (240 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zusätzliche Betrugsanklage

Freigesprochen wurde der von Stefan Huchler verteidigte Mann aus dem Bezirk Feldkirch im Zweifel von der zusätzlichen Betrugsanklage. Er räumte ein, dass er im Zug in Dornbirn von einem Drogenkonsumenten 30 Euro kassiert, ihm aber dafür nicht 0,5 Gramm Heroin übergeben hatte, sondern nur ein leeres Heroinbriefchen. Ein paar Tage später habe er dem abgezockten Betrugsopfer jedoch 30 Euro zurückgegeben, sagte der Angeklagte.

Im Zweifel ging dazu der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Andreas Böhler zugunsten des Angeklagten von einer strafbefreiend wirkenden tätigen Reue aus. Demnach hat der Täter den verursachten Schaden gutgemacht, bevor der Betrug bei der Polizei angezeigt worden ist.

(NEUE)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Vorarlberg: Drogenraub im Zug fand doch nicht statt