Der 18-Jährige leidet an einer Entwicklungsstörung und Intelligenzminderung, das Sozialministerium bestätigt entsprechend einem Gutachten eine sechzigprozentige Behinderung. Doch zurzeit macht der Junge ein Praktikum, danach einen Kurs, er wird sozialpsychiatrisch betreut und möchte nun endlich die Kurve kratzen. Der Vater ist tot, die Mutter hat nur mäßig guten Kontakt zu dem Buben. Drei Mal erhielt er im Wege der Diversion die Chance, Straftaten ohne Verurteilung aus dem Weg zu räumen, doch dann wurde es der Staatsanwaltschaft zu viel. Beim vierten Mal wollte sie eine „richtige“ Strafe.
Gleich hohe Strafe
Der Richter spricht wegen der Beihilfe zu einem Einbruch 300 Euro Strafe aus. Der 18-Jährige passte für seinen Cousin auf, als dieser 100 Euro Münzgeld aus einem Reisebus stahl. 300 Euro gibt es weiters auf Bewährung. Da der Junge bereits 300 Euro bezahlt hat, ist die Sache finanziell jetzt erledigt. Lässt er sich nichts mehr zu Schulden kommen, kann er sich jetzt einem Neuanfang widmen.
(Red.)
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