Vorarlberg: Busfahrer hat zwei Kinder missbraucht

Von Gerhard Sohm (VN)
„Alles frei erfunden!“ weist der junge Angeklagte am Landesgericht Feldkirch jeden der schockierenden Vorwürfe der Staatsanwalt vehement von sich. Letztere wirft ihm das „Verbrechen des teils vollendeten und teils versuchten sexuellen Missbrauchs von Unmündigen“ vor.
Außertourliche Busfahrten
Als Busfahrer chauffierte der Mann, der heute im Ausland arbeitet, einst im Vorarlberger Oberland Schützlinge in die Schule. Eine mittlerweile 14-jährige Schülerin sagt als Zeugin aus: „Er war immer lustig und freundlich“. Und auch umschwärmt. Die Mädchen seien früher aufgestanden, hätten sich extra schön gekleidet und mit dem Mann außertourliche Fahrten unternommen. Eine damals 12-Jährige sei damals dabei ganz besonders im Fokus des Fahrers gestanden. Und auch ein gleichaltriger Junge. Um eben diese beiden Kinder dreht sich das Karusell der Anklagepunkte.
Der Chauffeur soll zu den beiden Minderjährigen ein besonderes Verhältnis gepflegt haben. Die Anklage formuliert es drastischer: Der Mann habe das Mädchen sexuell missbraucht. Durch unzüchtige Griffe an den Körper, teils im Bus, teils während einer Pause in einem sogenannten „Busfahrerzimmer“. Dasselbe bei dem Jungen. Bei der kontradiktatorischen Einvernahme der beiden, im Gerichtssaal nicht anwesenden Opfer kommen weitere Details zu Tage. Die Öffentlichkeit ist dabei ausgeschlossen.
Der Angeklagte selbst hat seine eigene Erklärung zu den Vorwürfen. Speziell was das Mädchen betrifft. „Das junge Fräulein war scheinbar verliebt in mich. Anders kann ich mir ihre Beschuldigungen nicht erklären“, rechtfertigt er sich. Also eine Racheaktion für verschmähte Liebe, will er damit wohl zu verstehen geben. Auch die Angelegenheit mit dem Jungen sei in diesem Zusammenhang wohl eine abgekartete Sache gewesen.
Schuldspruch
Die Aussagen der jungen Opfer klingen anders. Für die Schöffen jedenfalls glaubwürdiger. Der Senat unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Hagen spricht den Mann im Sinne der Anklage für schuldig und verurteilt ihn zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 24 Monaten, acht davon unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Den ganzen Artikel lesen Sie in den “Vorarlberger Nachrichten“.
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