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Vorarlberg: Briefträger ließ 2900 Postsendungen liegen

Fast 3000 Breifsendungen stellte der Postbeamte nicht zu.
Fast 3000 Breifsendungen stellte der Postbeamte nicht zu. ©Symbolbild: APA
Ein Postbeamter kommt im Disziplinarverfahren mit einer Verwarnung davon, weil er wegen seines Alkoholkonsums nicht mehr arbeitsfährig sein soll.

Von Seff Dünser/VOL.AT

Im Herbst 2016 hat der Briefträger nach den Ergebnissen des Disziplinarverfahrens in einer Unterländer Gemeinde in wenigen Tagen insgesamt 2909 Postsendungen nicht zugestellt, sondern in seinem Auto und vor allem in seinem Keller aufbewahrt.

Trotz der schweren Dienstvergehen erteilte die Disziplinarkommission des Finanzminis­teriums dem Postbeamten nur einen Verweis, also eine Verwarnung. Die erstinstanzliche Entscheidung kann mit einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht bekämpft werden.

Belastbarkeit nicht messbar

Die Disziplinarbehörde begründete die mildeste der möglichen Sanktionen damit, dass die Schuldfähigkeit des Beschuldigten nur noch im geringen Ausmaß gegeben gewesen sei. Er sei zuletzt nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen. Der Beamte sei vor allem wegen seines jahrzehntelangen übermäßigen Alkoholkonsums gesundheitlich derart schwer angeschlagen, dass er nicht mehr arbeitsfähig sei. Die psychische Belastbarkeit sei so schwach, dass sie nicht mehr messbar sei.

Der 58-jährige Briefträger hat seit 1983 für die Post gearbeitet und inzwischen um die Versetzung in den Ruhestand angesucht.

Geldstrafe zu streng

Die Disziplinaranwältin hatte ursprünglich die Entlassung des Beamten gefordert. Nach dem Vorliegen der medizinischen Gutachten beantragte die Anklägerin aber nur noch eine Geldstrafe. Wegen der schweren Beeinträchtigungen des Beschuldigten hielt die Disziplinarkommission aber selbst eine Geldstrafe noch für eine zu strenge Sanktion.

Bei der Post waren seit November 2016 neun Beschwerden von Kunden über nicht oder spät zugestellte Postsendungen eingelangt. Der Beschuldigte sagte, er sei überfordert gewesen. 2621 der 2909 nicht zugestellten Postsendungen betrafen Werbesendungen der Gemeinde und eines Möbelhandelsunternehmens. Die Werbesendungen habe er wegen seiner Überlastung als Altpapier entsorgen wollen, gab der Postzusteller an. 13 eingeschriebene Sendungen, vier Kleinpakete sowie 271 Briefe habe er nicht zugestellt, da die Empfänger am geografischen Ende seines Zustellbezirkes gelegen seien. Diese Sendungen hätte er zu einem späteren Zeitpunkt zustellen wollen. Was er getan habe, tue ihm leid. Er sei bereit, entstandene Schäden zu ersetzen.

„Für den Mitarbeiter spricht, dass er über viele Jahre eine gute Dienstleistung erbracht hat und erst zum Tatzeitpunkt eine negative Performance aufweist“, merkte die ministerielle Disziplinarkommission in ihrer schriftlichen Entscheidung an.

(NEUE)

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